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Achtung: Unterhaltsvereinbarungen nur nach gerichtlicher Genehmigung durchsetzbar

Es ist so ziemlich das letzte, das man nach einem langen Ehestreit braucht: Man hat eine Vereinbarung über den für die Kinder zu bezahlenden Unterhalt und diese ist plötzlich nicht durchsetzbar. Hier erfahren Sie, wie sie dies verhindern.

Es ist so ziemlich das letzte, das man nach einem langen Ehestreit braucht: Man hat eine Vereinbarung über für die Kinder zu bezahlenden Unterhalt, verlässt sich auf diese und vertraut auf ihre Gültigkeit und im Streitfall ist sie plötzlich nicht durchsetzbar.

Auch nach der letzten Gesetzesreform, dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013, ist für außergerichtliche Unterhaltsvereinbarungen weiterhin eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung notwendig. Ohne dieser Genehmigung hat die Vereinbarung keine bindende Kraft, kann also nicht durchgesetzt werden. Daher sollte immer diese Genehmigung eingeholt werden, auch wenn darauf vertraut wird, dass der/die Unterhaltsberechtigt/e seiner Verpflichtung sicherlich nachkommen wird.

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