Amazon muss seine Geschäftsbedingungen ändern. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH).
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beendete einen mehrjährigen Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Versandunternehmen Amazon. Der OGH hielt fest, welches Recht anzuwendenden ist und untersagte eine Reihe von Klauseln.
Österreichisches Recht anwendbar?
Nach dem „Internationalen Privatrecht“ und einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist österreichisches Recht anwendbar. In den Geschäftsbedingungen war eine Klausel enthalten, wonach auf die Verträge luxemburgisches Recht anwendbar sein sollte. Eine solche „Rechtswahl“ ist grundsätzlich möglich. Verbraucher können sich aber jedenfalls auf die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Daher ist das für den Verbraucher „günstigere“ Recht anzuwenden. Darauf muss hingewiesen werden. Da die verwendete Klausel einen solchen Hinweis nicht enthielt, war sie unwirksam und österreichisches Recht kommt zur Anwendung. Bestimmte datenschutzrechtliche Fragen sind in Zukunft nach der europaweit einheitlichen Datenschutz-Grundverordnung der EU zu beurteilen.
Unzulässige Klauseln
Außerdem untersagte der OGH die vom VKI bekämpften Klauseln, da sie unklar waren oder gegen österreichisches Rechts verstoßen.
Unzulässig waren unter anderem die Regelungen, nach denen
- ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich erfolgen konnte,
- bei Kauf auf Rechnung eine Gebühr von 1,50 EUR zu zahlen war,
- das Unternehmen „uneingeschränkte Rechte“ an Kundenrezensionen hatte und
- unklare Klauseln zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Insgesamt wurden 12 Klauseln für unzulässig erklärt. Aufgrund der Entscheidung muss das Unternehmen seine Geschäftsbedingungen jetzt an das österreichische Recht anpassen. Solange das Verbraucherschutzrecht in Europa nicht vereinheitlicht ist, müssen international tätige Unternehmen daher auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rücksicht nehmen.
Entscheidung zur Anwendbarkeit österreichischen Rechts (EuGH).
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