Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber - Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Baden. Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Baden und Umgebung suchen, sind Sie bei uns genau richtig! Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber klare Schwerpunkte gesetzt. Als Anwalt in Baden, setzen wir uns für Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen, Geährleistung, Schadenersatz und Zivilrecht, Immobilienrecht, Kaufverträge, Mietrecht und Wohnrecht, Verträge zu allen geschäftlichen Vorgängen und Verwaltungsrecht bzw. Gewerberecht ein. In Baden und Umgebung sind wir seit vielen Jahren aktiv. Wenn Sie also einen Anwalt für Fälle in Baden, Wien, Bruck an der Leitha, Eisenstadt und dem nördlichen Burgenland, oder Wiener Neustadt brauchen: wir sind die Richtigen für Sie. In besonderen Fällen sind wir juristisch als Anwalt für Sie in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland für sie aktiv. Denn der persönliche Kontakt bei der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden, ist uns sehr wichtig. Seit über 30 Jahren sind wir juristisch aktiv und konnten schon sehr vielen Menschen als Anwalt helfen. Wir machen als Anwalt auch GmbH Gründungen, OG, KG und anderen Unternehmensgründungen. Anwalt Dr. Gottfried Forsthuber, Mag. Gottfried Forsthuber und das restliche Team der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden stehen Ihnen in vielen Bereichen zur Seite. Hauskauf, Mietverträge, Familienrecht, Obsorge: Das und noch viel mehr machen wir für Sie.AktuellesUnsere StärkenKontaktTelefon: +43 2252 / 86 3 66, Fax: +43 2252 / 86 3 66 2, Adresse: Kaiser Franz Joseph Ring 5, 2500 Baden, E-Mail: kanzlei@forsthuber.at

Gleich anrufen und Termin vereinbaren: +43 2252 86 3 66

telefon icon

kanzlei@forsthuber.at
+43 2252 / 86 3 66

Aktuelle Informationen im Recht | Forsthuber & Partner

Kein Unterhalt ohne Kontakt zu Kindern?

am Dienstag, 19 November 2019 17:11

Eine Frau verließ ihren Ehemann und setzte sich mit den gemeinsamen Kindern nach Indien ab und verhinderte jeden Kontakt zum Vater. Jahre später forderte sie Unterhalt. Mit Erfolg?

Der aktuelle Fall

Ein Ehepaar war seit 2004 verheiratet. Der Ehe entstammen zwei Kinder (geboren 2004 und 2010). Im Sommer 2013 verließ die Frau ihren Mann, weil sie sich weder in Österreich noch in der Beziehung wohlfühlte. Sie packte ihre Koffer und reiste mit den beiden gemeinsamen Kindern nach Indien. Dabei tarnte sie die Reise als Urlaub. Tatsächlich wollte sie aber mit den Kindern gar nicht mehr nach Österreich zurückkehren. Darüber informierte sie ihren Noch-Ehemann Wochen später per E-Mail.

Seit damals traf sie sämtliche Entscheidungen die Kinder betreffend ohne Rücksprache mit ihrem Ex-Partner. Im Frühjahr 2014 teilte sie ihm mit, endgültig nicht mehr nach Österreich zurückzukehren. Sie wollte dass es zur Scheidung kommt. Gleichzeitig unterband sie jeglichen (auch nur telefonischen) Kontakt des Vaters zu seinen Kindern. Sie weigerte sich auch, den Kindern, insbesondere dem jüngeren Kind, von seinem Vater geschickte Briefe vorzulesen. Seit dem Frühjahr 2017 erteilte sie ihm auch keinerlei Informationen über die Kinder.

In weiterer Folge kam es zur Scheidung der Ehe aus beiderseitigem Verschulden der Ehegatten.

Das Verfahren

Die Frau beantragte, den Mann rückwirkend zur Zahlung einstweiligen Ehegattenunterhalts für den Zeitraum ab 2016 zu verpflichten. Der Mann wendete Unterhaltsverwirkung ein.

Das Erstgericht vertrat die Auffassung, dass der Unterhalt aufgrund der zum Teil auf den Mann zurückzuführenden Trennung nicht verwirkt ist.

Der Mann erhob dagegen ein Rechtsmittel und hatte Erfolg. Das Rekursgericht wies den Antrag aus Unterhalt wegen Verwirkung ab.

Doch die Frau gab nicht so leicht auf und wendete sich noch an den Obersten Gerichtshof (OGH).

Die Entscheidung

Durch die konsequente und nachhaltige Unterbindung von Kontakten des unterhaltspflichtigen Ehegatten zu den gemeinsamen Kindern kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch verwirken.

Unabhängig vom Trennungsverschulden kann in der Unterbindung von Kontakten ein Verwirkungsgrund liegen.

Der OGH wies den Revisionsrekurs zurück und es bleibt damit bei der Abweisung des Antrags auf Unterhalt.

Die gesamte Entscheidung.

Ähnliche Beiträge

forsthuber jetzt Termin vereinbaren rot

Nächste Veranstaltungen

Es sind keine Veranstaltungen geplant.

Unser Angebot

  • Pandemierecht
    Pandemierecht Sie wurden wegen Maskenpflicht, Abstandsgebot, Betretungsverboten gestraft und brauchten Rechtsbeistand? Dann sind Sie bei uns… Mehr
  • Erbrecht
    Erbrecht Bei der Regelung des Testamens, oder des Vermächtnisses, bei Erbrechtsstreitigkeiten, gibt es eine Reihe von… Mehr
  • Vorträge und Seminare
    Vorträge und Seminare Interesse an einem rechtlichen Vortrag oder Inhouse Seminar für Ihr Unternehmen, Ihre Organisation, Ihren Verein?… Mehr
  • Bauträger Vertragsrecht
    Bauträger Vertragsrecht Wir beraten Bauträger bei der rechtlichen und vertraglichen Gestaltung ihres Immobilienprojektes. Mehr
  • Baurecht & Bauverfahren
    Baurecht & Bauverfahren Wer bauen will, muss auf einiges Acht geben. Durch unsere breite Kenntnis im Bereich Baurecht… Mehr
  • Kaufverträge und Wohnungseigentum, Gewerbegebiete
    Kaufverträge und Wohnungseigentum, Gewerbegebiete Die Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei mit Immobilienprojekten gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Liegenschafts- oder Wohnungskauf… Mehr
  • Zivilrecht und Prozessführung von A bis Z
    Zivilrecht und Prozessführung von A bis Z Wenn eine Einigung in Güte scheitert, können Ihre Ansprüche nur mehr gerichtlich geltend gemacht werden.… Mehr
  • Datenschutzrecht
    Datenschutzrecht Sie wollen Ihr Unternehmen fit für Datenschutz machen und auf Nummer sicher gehen? Sowohl gegenüber… Mehr
  • Steuerrecht
    Steuerrecht Steuerrecht ist in praktisch jedem Rechtsbebiet mitzubedenken. Ganz besonders natürlich im Bereich Schadenersatzrecht, Kaufverträgen oder… Mehr
  • Insolvenzrecht
    Insolvenzrecht Ist Ihr Unternehmen wirtschaftlich in eine Schieflage geraten? Oder gibt es privat finanzielle Schwierigkeiten? Es… Mehr
-
Wir benutzen Cookies und externe Dienste

Wir nutzen Cookies und externe Dienste auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.