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Belästigung durch Geruchsimmission

am Freitag, 28 Mai 2021 13:27

Der Nachbar heizt erbarmungslos den Griller an, man steht im Rauch. Was muss man sich gefallen lassen?

Der aktuelle Fall

Wie jedes Jahr in der warmen Jahreszeit heizt der Nachbar bei den ersten wärmenden Sonnenstrahlen seinen Griller an. Der Rauch zieht natürlich genau auf ihre Terrasse und durch die geöffnete Terrassentüre in ihr Wohnzimmer und weiter in die anderen Räume. Wenn dies einige male pro Saison vorkommt, kann man wahrscheinlich noch damit leben. Was kann man jedoch dagegen unternehmen, wenn die Sache aus dem Ruder läuft?

Was ist eine Immission?

Als Immissionen werden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliches auf ein Grundstück bezeichnet. Auch die von Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft zählen dazu.

Als unzulässig gelten Immissionen, wenn sie das den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Gegen unzulässige Immissionen kann mit Unterlassungsklage vorgegangen werden, allerdings nur dann, wenn eine Wiederholung der unzulässigen Immissionen zu erwarten ist.

Von einer unzulässigen unmittelbaren Zuleitung von Immissionen geht die Rechtsprechung erst dann aus, wenn sie ihre Ursache in einer Veranlassung des Eigentümers hat. Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Nachbargrundstücks (z.B. ein natürlicher Wasserablauf) sind grundsätzlich hinzunehmen.

Wann ist Grillen erlaubt?

Wenn es in der Hausordnung oder im Vertrag nicht explizit geregelt ist, darf man natürlich grillen. Es sind viele Faktoren relevant: bauliche Voraussetzungen, Abstand zum Nachbarn, Dauer und Häufigkeit, Ortsüblichkeit - das Grillen im Garten eines Hauses in einer Einfamilienhaussiedlung ist eher zu bejahen als auf dem Balkon einer Wohnhausanlage.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Zuallererst sollte man natürlich den Kontakt mit dem Nachbarn suchen und gemeinsam eine Lösung für die Angelegenheit erarbeiten. Sollte sich der Nachbar uneinsichtig zeigen hilft in Wohnhausanlagen oft die Vermittlung durch den Vermieter oder die Hausverwaltung. Wenn Immissionen den Gebrauch der Wohnung oder Liegenschaft derart stören, dass sie den Gebrauch empfindlich beeinträchtigen, hilft nur noch eine Unterlassungsklage.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Beurteilung durch die Gerichte jeweils im Einzelfall zu erfolgen hat und dadurch mitunter nicht das gewünschte Ergebnis für den Kläger mit sich bringt.

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 3 66

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