In unserem neuen VideoBlog geht es speziell um Grundrechte in Zeiten der Pandemie.
Unsere Grundrechte, unsere Menschenrechte sind in dieser Pandemie fast abgeschafft. Das darf aber nur aufgrund einer Begründung passieren, die rechtsstaatlich ist, die mit unseren Grundrechten vereinbar ist. Audiatur et altera pars bedeutet, dass in der Entscheidungsfindung auch die andere Seite gehört werden muss. Das passiert derzeit gar nicht. Der Diskurs ist abgeschafft. Regierung und Gesundheitsminister handeln und verfügen seit März 2020 (!) ohne jegliche rechtstaatliche Grundlage.
Normalerweise beschäftigen wir uns als Rechtsanwaltskanzlei in Baden bei Wien mit Unternehmensrecht, Schadenersatz, Immobilienrecht, Kaufverträge, Mietrecht oder Familienrecht, Erbrecht. Verwaltungs- und Verfassungsrecht gehört aber ebenso zu unserer Spezialisierung. So kam es, dass uns 7 Mandanten beauftragt und bevollmächtigt haben, einen Großteil der „Corona-Regeln“ vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten (nähere Infos: „Anfechtung aller „Lockdown-Gesetze“).
Den ersten Teil unserer intensiven Arbeit haben wir als „audiatur-Bericht*“ mit knapp 200 Seiten veröffentlicht. Den Inhalt stellen wir Ihnen nun in wöchentlichen Beiträgen vor. Demnächst folgt auch die Veröffentlichung weiterer Teile. Bis ein Verhandlungstermin ausgeschrieben wird, können Sie sich also aus erster Hand informieren.
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