Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber - Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Baden. Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Baden und Umgebung suchen, sind Sie bei uns genau richtig! Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber klare Schwerpunkte gesetzt. Als Anwalt in Baden, setzen wir uns für Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen, Geährleistung, Schadenersatz und Zivilrecht, Immobilienrecht, Kaufverträge, Mietrecht und Wohnrecht, Verträge zu allen geschäftlichen Vorgängen und Verwaltungsrecht bzw. Gewerberecht ein. In Baden und Umgebung sind wir seit vielen Jahren aktiv. Wenn Sie also einen Anwalt für Fälle in Baden, Wien, Bruck an der Leitha, Eisenstadt und dem nördlichen Burgenland, oder Wiener Neustadt brauchen: wir sind die Richtigen für Sie. In besonderen Fällen sind wir juristisch als Anwalt für Sie in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland für sie aktiv. Denn der persönliche Kontakt bei der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden, ist uns sehr wichtig. Seit über 30 Jahren sind wir juristisch aktiv und konnten schon sehr vielen Menschen als Anwalt helfen. Wir machen als Anwalt auch GmbH Gründungen, OG, KG und anderen Unternehmensgründungen. Anwalt Dr. Gottfried Forsthuber, Mag. Gottfried Forsthuber und das restliche Team der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden stehen Ihnen in vielen Bereichen zur Seite. Hauskauf, Mietverträge, Familienrecht, Obsorge: Das und noch viel mehr machen wir für Sie.AktuellesUnsere StärkenKontaktTelefon: +43 2252 / 86 3 66, Fax: +43 2252 / 86 3 66 2, Adresse: Kaiser Franz Joseph Ring 5, 2500 Baden, E-Mail: kanzlei@forsthuber.at

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Der Grundrechte Blog zur Pandemie | Forsthuber & Partner

Recht und Gerechtigkeit (Video) #1

am Donnerstag, 29 April 2021 02:20

Audiatur.at - Der Grundrechte Blog zur Pandemie. In Teil #1 geht es um internationale Lockdownpolitik in den USA, Portugal, Italien, Ecuador, BRD und den Niederlanden.

In unserem VideoBlog geht es speziell um Grundrechte in Zeiten der Pandemie. Audiatur et altera pars bedeutet: In der Entscheidungsfindung muss auch die andere Seite gehört werden . Auch in anderen Staaten ist die aktuelle Corona-Krise Gegenstand gerichtlicher Tätigkeit. Einige dieser Entscheidungen stellen wir Ihnen in diesem Video vor.

>> Betonung auf dem „a“ [audi-a-tur]

Hier geht’s zum Audiatur-Bericht*, 16.03.2021

Urkundenerklärung, 14.06.2021

Interview Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger im Wortlaut, 28.06.2021

Den ersten Teil unserer intensiven Arbeit haben wir als „audiatur-Bericht*“ mit knapp 200 Seiten veröffentlicht. Den Inhalt stellen wir Ihnen nun in wöchentlichen Beiträgen vor. Demnächst folgt auch die Veröffentlichung weiterer Teile. Bis ein Verhandlungstermin ausgeschrieben wird, können Sie sich also aus erster Hand informieren.

Nachstehend wesentliche Aussagen aus dem Video:

Zu Lockdowns

# „Einmal aufgegebene Freiheiten können nur schwer wiedergewonnen werden.“
# Die Verordnung darf nicht (!) wieder in Kraft treten.

Video auf Odysee.com anschauen:

Start: Der Grundrechte Blog zur Pandemie (Video)

<< zurück zur Start# | vor zur #2 >>

Zum PCR-Test und Quarantäne wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben

# Die Diagnose ist eine medizinische Handlung.
# Dazu ist nur ein Arzt befugt und allein verantwortlich
# Eine Behörde/Gericht hat dafür keine Befugnis. Nur ein Arzt darf das. Ansonsten wäre das Berufsanmaßung.
# In praktisch allen Fällen, gibt es aber keine Untersuchung, sondern nur einen PCR Test.

Daher „kann dieses Gericht niemals feststellen, ob ... eine Person Virus-Träger war, und ob ...andere einem solchen Risiko ausgesetzt waren.“

Zur „Gesetzgebung“ im Verordnungsweg

# Die Gesetzgebung darf nicht auf die Regierung übertragen werden, außer es sind genauen Kriterien festgelegt.
# Wenn überhaupt ist das nur für eine begrenzte Zeit und definierte Zwecke zulässig.
# Die begrenzte Gültigkeit der Verordnung ist nur formal.
# Die Verordnungen haben allesamt mangelnde oder gar keine Begründung.

Zur Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen

# Es handelt sich um keinen öffentlicher Katastrophenfall (!) der permanente „Gesetzgebung“ durch Verordnung rechtfertigen würde.
# Fehlende räumliche & zeitliche Eingrenzung der Maßnahmen

Zu den „Lockdowns“

# Lockdown (= Zwangsquarantäne für alle) haben keinen messbaren Effekt mehr.
# Für nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind Virusvarianten als Begründung zu wenig.

Wer mehr wissen will: im audiatur-Bericht geht’s ab Seite 180 los.

1. USA (S.180)
2. Portugal (S.183)
3. Italien (S.187)
4. Ecuador (S.188)
5. BRD (S.191)
6. Niederlande (S.194)

Hier geht’s zum Audiatur-Bericht*, 16.03.2021

Urkundenerklärung, 14.06.2021

Interview Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger im Wortlaut, 28.06.2021

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 3 66

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