Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber - Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Baden. Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Baden und Umgebung suchen, sind Sie bei uns genau richtig! Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber klare Schwerpunkte gesetzt. Als Anwalt in Baden, setzen wir uns für Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen, Geährleistung, Schadenersatz und Zivilrecht, Immobilienrecht, Kaufverträge, Mietrecht und Wohnrecht, Verträge zu allen geschäftlichen Vorgängen und Verwaltungsrecht bzw. Gewerberecht ein. In Baden und Umgebung sind wir seit vielen Jahren aktiv. Wenn Sie also einen Anwalt für Fälle in Baden, Wien, Bruck an der Leitha, Eisenstadt und dem nördlichen Burgenland, oder Wiener Neustadt brauchen: wir sind die Richtigen für Sie. In besonderen Fällen sind wir juristisch als Anwalt für Sie in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland für sie aktiv. Denn der persönliche Kontakt bei der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden, ist uns sehr wichtig. Seit über 30 Jahren sind wir juristisch aktiv und konnten schon sehr vielen Menschen als Anwalt helfen. Wir machen als Anwalt auch GmbH Gründungen, OG, KG und anderen Unternehmensgründungen. Anwalt Dr. Gottfried Forsthuber, Mag. Gottfried Forsthuber und das restliche Team der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden stehen Ihnen in vielen Bereichen zur Seite. Hauskauf, Mietverträge, Familienrecht, Obsorge: Das und noch viel mehr machen wir für Sie.AktuellesUnsere StärkenKontaktTelefon: +43 2252 / 86 3 66, Fax: +43 2252 / 86 3 66 2, Adresse: Kaiser Franz Joseph Ring 5, 2500 Baden, E-Mail: kanzlei@forsthuber.at

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Der Grundrechte Blog | Forsthuber & Partner

Fällt die Maske? (Video) #3

am Mittwoch, 12 Mai 2021 13:49

Audiatur.at - Der Grundrechte Blog zur Pandemie. In Teil #3 geht es um Sinn und Unsinn der Maskenpflicht.

In unserem VideoBlog geht es speziell um Grundrechte in Zeiten der Pandemie. Audiatur et altera pars bedeutet: In der Entscheidungsfindung muss auch die andere Seite gehört werden. Das passiert derzeit garnicht.

>> Betonung auf dem „a“ [audi-a-tur]

Hier geht’s zum Audiatur-Bericht*, 16.03.2021

Urkundenerklärung, 14.06.2021

Interview Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger im Wortlaut, 28.06.2021

Den ersten Teil unserer intensiven Arbeit haben wir als „audiatur-Bericht*“ mit knapp 200 Seiten veröffentlicht. Den Inhalt stellen wir Ihnen nun in wöchentlichen Beiträgen vor. Demnächst folgt auch die Veröffentlichung weiterer Teile. Bis ein Verhandlungstermin ausgeschrieben wird, können Sie sich also aus erster Hand informieren.

Die wesentlichen Aussagen in diesem Video zum Thema Maskenpflicht:

Das Tragen einer Gesichtsmaske schränkt die Atmung mechanisch ein, indem es den Widerstand der Luftbewegung sowohl während des Einatmungs- als auch des Ausatmungsprozesses erhöht.
niedriger Sauerstoffgehalt im arteriellen Blut kann Herzprobleme, Schwindel, Hypotonie, und anderes verursachen. Chronische niedriggradige Hypoxämie und Hyperkapnie als Folge der Verwendung der Gesichtsmaske können eine Verschlimmerung bestehender Erkrankungen verursachen.

 

Neben Sauerstoffmangel und CO2-Überschuss werden beim Atmen durch die Gesichtsmaske bakterielle und keimhaltige Bestandteile auf der Innen- und Außenschicht der Gesichtsmaske zurückgelassen.
Diese toxischen Bestandteile werden immer wieder in den Körper zurückgeatmet und verursachen eine Selbstkontamination.

Das Atmen durch Gesichtsmasken erhöht auch die Temperatur und Feuchtigkeit im Raum zwischen Mund und Maske, was zu einer Freisetzung von toxischen Partikeln aus den Materialien der Maske führt. Das Wiedereinatmen kontaminierter Luft mit hohen bakteriellen und toxischen Partikelkonzentrationen zusammen mit niedrigen O2- und hohen CO2-Werten stellt eine ständige Herausforderung für den Körper dar und verursacht Selbsttoxizität und Immunsuppression.

Video auf Odysee.com anschauen:

Start: Der Grundrechte Blog zur Pandemie (Video)

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***

Psychologisch gesehen hat das Tragen von Gesichtsmasken grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Träger und Personen in der Nähe.

Die vorhandenen wissenschaftlichen Beweise stellen die Sicherheit und Wirksamkeit des Tragens von Gesichtsmasken als präventive Maßnahme für COVID-19 in Frage. Die Daten legen nahe, dass sowohl medizinische als auch nicht-medizinische Gesichtsmasken unwirksam sind, um die Übertragung von Viren und Infektionskrankheiten wie SARS-CoV-2 und COVID-19 von Mensch zu Mensch zu verhindern.
Tragen von Gesichtsmasken hat nachweislich erhebliche nachteilige physiologische und psychologische Auswirkungen.

Hypoxie, Hyperkapnie, Kurzatmigkeit, erhöhte Azidität und Toxizität, Aktivierung der Angst- und Stressreaktion, Anstieg der Stresshormone, Immunsuppression, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Abnahme der kognitiven Leistungsfähigkeit, Prädisposition für virale und infektiöse Erkrankungen, chronischer Stress, Angst und Depression.
Langfristige Folgen des Tragens von Gesichtsmasken können eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, die Entwicklung und das Fortschreiten chronischer Krankheiten und einen vorzeitigen Tod verursachen.

Regierungen, politische Entscheidungsträger und Gesundheitsorganisationen sollten in Bezug auf das Tragen von Gesichtsmasken einen prosperierenden und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Ansatz verfolgen, wenn das Tragen von Gesichtsmasken als präventive Maßnahme für die öffentliche Gesundheit betrachtet wird.

Wer mehr wissen will: im audiatur-Bericht geht’s ab Seite 119 los (bis Seite 143; inkl. umfassender Beilagen- und Quellenübersicht).

Hier geht’s zum Audiatur-Bericht*, 16.03.2021

Urkundenerklärung, 14.06.2021

Interview Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger im Wortlaut, 28.06.2021

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 3 66

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