(Verwaltungs) Strafrecht
Werden Sie zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? Sie sind Opfer eines Verbrechens geworden und wollen, dass wieder Gerechtigkeit hergestellt wird?
Oder ist Ihnen privat ein Ausrutscher passiert und Sie wollen jetzt nicht, dass ihr Arbeitgeber darüber verständigt wird und Ihre Karriere darunter leidet?
Fälle im Strafrecht gewinnt man durch klare Kenntnis der Tücken der österreichischen Strafgesetze, präzise Taktik im Prozessrecht sowie durch rasches Einschreiten im Sinne des Mandanten. Als Verteidiger in Strafsachen haben wir uns bei Forsthuber und Partner Rechtsanwälte in Baden bei Wien zur Aufgabe gemacht, Ihre Rechtsposition durchschlagskräftig zu vertreten und Sie erfolgreich durch den Strafprozess zu führen.
Wir decken alle Themenbereiche des Strafrechts spezialisiert ab
• Klassisches Strafrecht
• Suchtmittelrecht
• Wirtschafts- und Finanzstrafrecht
• Verwaltungsstrafrecht
Gerichtliches Strafrecht
Das Strafrecht bedroht besonders schwere Verstöße gegen unsere Werteordnung mit Strafe. Die geschützten Rechtsgüter sind so bedeutsam, dass die Anwendung staatlichen Zwangs weiter geht als in anderen Rechtsgebieten: die Strafe richtet sich als direkte Sanktion gegen den Täter selbst und ist immer mit einem Tadel verbunden.
Jedoch ist die Strafe nicht das einzige Mittel; um auf Verstöße im Rahmen des Strafrechtes zu reagieren: Diversion gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diversion eröffnet die Möglichkeit, bei leichten und mittelschweren Straftaten auf die Strafe zu verzichten und mit anderen, geeigneteren Mitteln (z.B. Tatausgleich, Sozialstunden, Geldbuße) auf den Verstoß zu reagieren. Heute führt schon jede 2. Straftat nicht zu einer Verurteilung des Täters, sondern einer diversionellen Erledigung.
Da es beim Strafrecht oft um besonders viel geht ist kompetente Beratung umso wichtiger! Informieren Sie sich jetzt über Ihre Rechte als Beschuldigter, Opfer, Zeuge oder Angehöriger.
Verwaltungsstrafrecht - Rechtliche Vertretung in Strafverfahren vor Behörden
Übertretungen bestimmter Gesetze, wie etwa der Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung oder der Gewerbeordnung, werden durch Verwaltungsbehörden geahndet. In erster Instanz sind dafür meist die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder die Landespolizeidirektion zuständig, in deren Wirkungsbereich die jeweilige Verwaltungsübertretung begangen wurde.
Je nach Delikt und Strafrahmen können Verwaltungsstraftaten im Rahmen von Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren erledigt werden. Über eine Entscheidung der ersten Instanz kann sodann eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht (Landesverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesfinanzgericht) erhoben werden. Insbesondere für Unternehmer sind die aus der Gewerbeordnung bekannten Straftatbestände auch finanziell nicht ohne Gefahr.
Wir helfen, wenn es darum geht, Verwaltungsübertretungen vorzubeugen oder bei stattgefundenen Verwaltungsübertretungen den Schaden möglichst zu begrenzen.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Strafrecht!
- • Professionelle und engagierte Vertretung Ihrer Rechte vor Polizei, Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft und vor Gericht
- • Vertretung Ihrer Rechte bereits im Ermittlungsverfahren und Erreichung von Einstellungen von Strafverfahren bevor es zur Hauptverhandlung kommt
- • Vertretung Ihrer Rechte im Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht
- • Wahrnehmung Ihrer Rechte in Untersuchungshaft bzw. Haft oder im Zuge einer Hausdurchsuchung oder bei Beschlagnahme von Gegenständen und Unterlagen
- • Ausarbeitung und Einbringung von Rechtsmitteln gegen Strafurteile, etwa Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
- • Vertretung von Privatbeteiligten und Opferschutz
- • Erstattung von Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft für Mandanten, die durch strafbare Handlungen beeinträchtigt wurden
- • Beratung des Vorstandes / der Geschäftsführung zu unternehmerischen Abläufen zur vorzeitigen Vermeidung strafrechtlicher Problemstellungen
- • Beratung und Vertretung in strafrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66