Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber - Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Baden. Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Baden und Umgebung suchen, sind Sie bei uns genau richtig! Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber klare Schwerpunkte gesetzt. Als Anwalt in Baden, setzen wir uns für Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen, Geährleistung, Schadenersatz und Zivilrecht, Immobilienrecht, Kaufverträge, Mietrecht und Wohnrecht, Verträge zu allen geschäftlichen Vorgängen und Verwaltungsrecht bzw. Gewerberecht ein. In Baden und Umgebung sind wir seit vielen Jahren aktiv. Wenn Sie also einen Anwalt für Fälle in Baden, Wien, Bruck an der Leitha, Eisenstadt und dem nördlichen Burgenland, oder Wiener Neustadt brauchen: wir sind die Richtigen für Sie. In besonderen Fällen sind wir juristisch als Anwalt für Sie in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland für sie aktiv. Denn der persönliche Kontakt bei der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden, ist uns sehr wichtig. Seit über 30 Jahren sind wir juristisch aktiv und konnten schon sehr vielen Menschen als Anwalt helfen. Wir machen als Anwalt auch GmbH Gründungen, OG, KG und anderen Unternehmensgründungen. Anwalt Dr. Gottfried Forsthuber, Mag. Gottfried Forsthuber und das restliche Team der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden stehen Ihnen in vielen Bereichen zur Seite. Hauskauf, Mietverträge, Familienrecht, Obsorge: Das und noch viel mehr machen wir für Sie.AktuellesUnsere StärkenKontaktTelefon: +43 2252 / 86 3 66, Fax: +43 2252 / 86 3 66 2, Adresse: Kaiser Franz Joseph Ring 5, 2500 Baden, E-Mail: kanzlei@forsthuber.at

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Eltern als auch Kinder haben nach einer Scheidung ein Recht auf gegenseitigen Kontakt. Sie wollen nach einer Trennung Kontakt zu Ihren Kindern haben? Wir helfen weiter.

Während die Scheidung oder Trennung von einem Partner ein einmaliges Ereignis ist, bleibt man Eltern sein Leben lang. Die Trennung zwischen der “Paar-Beziehung” und der “Eltern-Kind-Beziehung” ist aber für viele Eltern nach einer gescheiterten Beziehung eine große Herausforderung. Weil es um die Gestaltung einer künftigen Beziehung geht, empfehlen wir zunächst ein klärendes Gespräch / eine Mediation zur Regelung des Kontaktrechts.

Wo ein Einvernehmen über das Kontaktrecht nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen bei Gericht und begleite Sie durch das Verfahren, bis eine für das Kindeswohl beste Regelung gefunden ist. Im Mittelpunkt muss das Kind stehen.

Sowohl die Eltern auch als das Kind haben nach einer Scheidung ein Recht auf gegenseitigen Kontakt. Das Kontaktrecht, früher auch Besuchsrecht, sollte einvernehmlich zwischen den Eltern und dem Kind geregelt werden. Ist dies nicht möglich, muss das Gericht eine Lösung finden. Hierbei werden zum einen das Alter, aber auch die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes und die Tiefe der Beziehung zum Elternteil berücksichtigt. Das Besuchsrecht soll dabei Alltagszeiten und Freizeit umfassen.

Wie oft besteht Kontaktrecht? Was passiert, wenn in Österreich ein Kind nicht zum Vater / zur Mutter will? Wie gestaltet sich das Besuchsrecht, wenn Vater oder Kind nicht will? Kann man dem Vater das Besuchsrecht in Österreich verweigern? Kann man das Besuchsrecht gerichtlich durchsetzen? Besteht auch Kontaktrecht, wenn der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird? Wir geben Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen.

Mit unserer Beratung zum Thema Kontaktrecht wissen Sie in welche Richtung die Sache geht und wie am besten vorgegangen werden kann. Sie erfahren darüber hinaus welche Rechte Sie haben und welche weiteren Schritte wir empfehlen.

Wir arbeiten mit allen führenden Rechtschutzversicherungen seit vielen Jahren sehr gut zusammen und können über diese die Beratung abrechnen. Unsere Partner sind etwa Uniqa, Niederösterreichische Versicherung, Generali, Donau, Roland-Rechtschutz, Helvetia, Zürich, aber auch ARAG, um nur einige zu nennen.

Einen Überblick über unsere Rechtsschwerpunkte und Leistungen finden Sie hier:

Fragen? Jetzt Termin bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte, Baden bei Wien, vereinbaren: +43 2252 86 3 66.

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