Beratung Verkehrsunfall (1Stunde)
Preis:
264.00 €
Ohne Steuer:
220.00 €
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Sie möchten Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner, seiner Haftpflichtversicherung oder Ihrer eigenen privaten Unfallversicherung geltend machen? Ihnen wurde Ihr Führerschein oder Taxischein entzogen? Wir sind spezialisiert auf die Regulierung nach Verkehrsunfällen. Als Experten im Bereich des Verkehrsrechts und Unfallschäden beraten und vertreten wir unsere Klienten ständig außergerichtlich und gerichtlich in Zivilprozessen zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit Körperverletzungen und Sachschäden.
Gleichzeitig nehmen wir die Interessen unserer Klienten auch in Verwaltungsstrafverfahren gegenüber Behörden (BH und LPD) und in weiterer Folge vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof wahr. Dies insbesondere bei Führerscheinentzug, Entzug des Taxiausweises und sonstigen Verwaltungsübertretungen nach KFG, FSG und StVO.
Wenn ein Gerichtverfahren unvermeidlich ist, prüfen wir die Beweislage und arbeiten Unglaubwürdigkeiten in den Aussagen Ihres Unfallsgegners und allfälliger Zeugen klar heraus. Wir informieren Sie, welche Ansprüche Ihnen überhaupt zustehen. Nicht selten gehen diese weit über den bloß eingetretenen Sachschaden hinaus.
Wir von Forsthuber und Partner Rechtsanwälte aus Baden bei Wien erledigen alle Behördenwege, um an entsprechende Protokolle zu gelangen. In den entscheidungswesentlichen Verfahrensabschnitten steht er Ihnen als Vertreter und Verteidiger zur Verfügung.
Unsere Beratungsleistungen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
- • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zivilprozess nach Verkehrsunfällen (Autounfall, Fahrradunfall, Unfall mit Skateboards, Scooter etc.)
- • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen aufgrund von Körperverletzungen und Sachschäden Beratung über alle damit zusammenhängenden Fragen
- • Bei Körperverletzungen: Berechnung und Geltendmachung von Schmerzengeld, Reparaturkosten, Wertminderung, Kaskoselbstbehalt, Stehzeit, Verdienstentgang, Behandlungskosten, Medikamentenkosten, Haushaltshilfe, kosmetische Operationen, Feststellung von Dauer- und Spätfolgen etc.
- • Geltendmachung von Versicherungsleistungen gegenüber der eigenen Unfallversicherung
- • Rechtsvertretung bei Führerscheinentzug (Führerscheingesetz), Entzug des Taxiausweis (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr – BO 1994) etc.
- • Rechtsvertretung bei Verwaltungsübertretungen und Verkehrsstrafsachen gemäß StVO, FSG etc.
- • Einholung von außergerichtlichen Sachverständigengutachten bei komplizierten Körperverletzungen
Mit unserer Beratung zum Thema Verkehrsunfall wissen Sie in welche Richtung die Sache geht und wie am besten vorgegangen werden kann. Sie erfahren darüber hinaus welche Rechte Sie haben und welche weiteren Schritte wir empfehlen.
Wir arbeiten mit allen führenden Rechtschutzversicherungen seit vielen Jahren sehr gut zusammen und können über diese die Beratung abrechnen. Unsere Partner sind etwa Uniqa, Niederösterreichische Versicherung, Generali, Donau, Roland-Rechtschutz, Helvetia, Zürich, aber auch ARAG, um nur einige zu nennen.
Einen Überblick über unsere Rechtsschwerpunkte und Leistungen finden Sie hier:
Fragen? Jetzt Termin bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte, Baden bei Wien, vereinbaren: +43 2252 86 3 66.