Schenkungsvertrag
Die Schenkung von Wohnung / Haus / Grundstück zu Lebzeiten hat einige Vorteile. Bedenken Sie: Die Wiedereinführung einer Erbschaftsteuer ist in der aktuellen Corona-Krise realistischer geworden! Jetzt handeln.
Unabhängig von der Corona-Krise, hat eine Schenkung zu Lebzeiten viele Vorteile. Sie können Ihre Wohnung / Liegenschaft zu Lebzeiten aufteilen und so allfällige Streitigkeiten gleich vorweg vermeiden. Unsere bisherige Erfahrung: Alles was gemeinsam gut besprochen wird, hat auch lange Bestand.
Dennoch: Auch die Kosten der Bewältigung der Corona-Krise muss irgendwann von jemandem bezahlt werden. Denn um den Kosten der Krise (und einer möglicherweise steigenden Ungleichheit) entgegenzuwirken, gibt es bereits eine Reihe von konkreten Vorschlägen. Sie kommen aktuell vor allem von linken Ökonomen, NGOs und Verbänden. Was alle Ideen eint, ist der Ruf nach höheren Steuern für Vermögende.
Besonders populär: die Erbschaftsteuer. Diese würde nicht nur Immobilien, sondern sämtliches andere Vermögen im In- und Ausland treffen.
Wir wollen die politische bzw. steuerliche Sinnfrage einer Erbschaftsteuer an dieser Stelle ausklammern. Hier geht es um die Frage, was Sie jetzt machen können, um Entwicklungen zu Ihrem Nachteil zu vermeiden.
Unser Rat
Unser Rat in Zusammenhang mit Wohnungen, Häusern, Grundstücken: Schenken Sie zu Lebzeiten! Derzeit sind die Steuern überschaubar. Wer weiß wie lange dieser Segen hält.
Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Schenkungsverträge, Kaufverträge und andere Formen von Verträgen zur Eigentumsübertragung. Denn bei einer Übertragung, sind auch weitere Fragen im Einzelfall zu klären. Veräußerungs- und Belastungsverbot ja/nein, lebenslanges Wohnrecht, oder Fruchtgenussrecht? Jede Situation muss für sich genommen sorgfältig geprüft werden. Auch in Fragen des Steuerrechts, betreffend anderer Vermögenswerte, beraten wir Sie gerne.
Die Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber & Partner in Baden bei Wien, gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie alle Eckdaten kennen, um einen für Sie sicheren Schenkungsvertrag abschließen zu können.
Wir bieten darüber hinaus zahlreiche weitere Leistungen in Zusammenhang mit Immobilien-, Miet-, und Wohnrecht an:
Immobilien-, Miet- und Wohnrecht
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/unsere-staerke/item/5-immobilien-miet-und-wohnrecht.html
Kaufverträge und Wohnungseigentum, Gewerbegebiete
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/unsere-staerke/item/574-kaufvertraege-und-wohnungseigentum-gewerbegebiete.html
Bauträgervertragsrecht
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/unsere-staerke/item/576-bautraegervertragsrecht.html
Verträge
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/unsere-staerke/item/61-vertraege.html
Weiterführende Informationen:
(Erbschaft)Steuer nach Corona-Krise? - Jetzt absichern!
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/aktuelles/item/561-erbschaftsteuer-nach-corona-krise-jetzt-absichern-schenkung.html
Fragen? Jetzt Termin bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte, Baden bei Wien, vereinbaren: +43 2252 86 3 66.