Wer bauen will, muss auf einiges Acht geben. Durch unsere breite Kenntnis im Bereich Baurecht sind Sie bei uns mit Ihrem Bauvorhaben gut aufgehoben. Wer als Nachbar ein Problem hat, dem helfen wir weiter.
Umgangssprachlich kann mit dem Begriff Baurecht vieles umschrieben werden. Oft werden mit dem Begriff Baurecht pauschal alle privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Sachverhalte umschrieben, die mit dem Errichten von Gebäuden zu tun haben.
In privatrechtlicher Hinsicht geht es beim Baurecht oft um Fragen der Errichtung von Gebäuden und der Klärung von Streitigkeiten in diesem Zusammenhang.
Bei Fragen rund um die Errichtung von Gebäuden und Wohnungen und Fragen der Gewährleistung in Bezug auf Mängel sind einerseits u.a. der Bauvertrag wie auch ÖNORMEN von besonderer Relevanz.
Baurecht und Raumordnungsrecht - Expertenrat empfehlenswert
Das Baurecht als öffentlich-rechtliche Materie umschreibt zusammengefasst alle Vorschriften, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf, also Rechtsvorschriften der Bauordnungen sowie die Raumordnungsgesetze.
Das Bauwesen bzw. das Baurecht und die Bauordnungen unterliegt der Landesgesetzgebung. Bau- und Raumordnungsrecht sind als Spezialmaterie im Bereich des öffentlichen Rechtes eine Sache für echte Rechtsexperten. Ohne jahrelange Erfahrung sind die umfassenden rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen nicht zu überblicken.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen ein exklusives Expertenteam - vom spezialisierten Rechtsanwalt bis hin zum erfahrenen Bausachverständigen; guter Rat der nur vom echten Experten zu erhalten ist.
Von der Flächenwidmung bis zur Baubewilligung - Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Flächenwidmung, Bauordnung, Mindestabstände, Baugenehmigung und Parteirechte in den Verfahren: Unsere Kanzlei bietet langjährige Erfahrung und begleitet Sie - egal ob Sie Bauwerber oder Nachbar sind. Wir prüfen sämtliche Voraussetzungen und unterstützen Sie umfassend bei Ihrem Vorhaben.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie in sämtlichen Fragen dieses komplexen Rechtsgebietes. Dies umfasst die Beratung in Bezug auf Ihre Rechte und Möglichkeiten und Vertretung vor Behörden, die Bescheidprüfung und die Berufung / Beschwerde gegen Bescheide.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Rechtsberatung in Bezug auf konkrete Bauverfahren und baurechtliche Fragestellungen
Rechtsberatung in Bezug auf raumordnungsrechtliche Fragestellungen
Wahrnehmung von Nachbarrechten und Rechten als Bauwerber (Nachbarrechte im Bauverfahren)
Vertretung vor Behörden
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