Heirat, Scheidung, Unterhalt, Kontaktrecht: Das Familienrecht regelt Fragen, die besonders tief in unseren persönlichen Lebensbereich eingreifen und wirft oft emotionale Herausforderungen auf.
Das Familienrecht begleitet uns ein Leben lang, sei es z.B. bei einer Heirat, dem Schließen einer Lebenspartnerschaft, dem gemeinsamen Kauf eines Hauses, einer Trennung und/oder einer Scheidung, bei Unterhaltszahlungen oder Kontaktrechtregelugen (Besuchsrecht). Daher ist es besonders wichtig, mit Einfühlungsvermögen vorzugehen und Fingerspitzengefühl zu beweisen. Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner gerne beratend in allen Fragen zum Familienrecht zur Verfügung. Derzeit wirft vor allem die neue Regelung der Erwachsenenvertretung viele Fragen auf, zu denen wir Sie kompetent beraten.
Wenn das Zusammenleben in einer Ehe nicht mehr funktioniert ist manchmal eine Scheidung der letzte Ausweg. Doch nicht alle Scheidungen sind gleich! Eine einvernehmliche Scheidung ist oft der schnellste, einfachste und kostengünstigste Weg. Jedoch lässt sich nicht jede Scheidung so abwickeln und so muss manchmal mit Scheidungsklage vorgegangen werden. In jedem Fall ist es in allen Phasen wichtig seine Rechte zu kennen und zuverlässige Beratung auf seiner Seite zu wissen. Wir begleiten Sie in Scheidungs-, Aufteilungs-, und Pflegschaftsverfahren (Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht), errichten Ehe- und Adoptionsverträge und treten als Erwachsenenvertreter auf.
Kontaktrecht
Während die Scheidung oder Trennung von einem Partner ein einmaliges Ereignis ist, bleibt man Eltern sein Leben lang. Die Trennung zwischen der “Paar-Beziehung” und der “Eltern-Kind-Beziehung” ist aber für viele Eltern nach einer gescheiterten Beziehung eine große Herausforderung. Weil es um die Gestaltung einer künftigen Beziehung geht, empfehlen wir zunächst ein klärendes Gespräch / eine Mediation zur Regelung des Kontaktrechts.
Wo ein Einvernehmen über das Kontaktrecht nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen bei Gericht und begleite Sie durch das Verfahren, bis eine für das Kindeswohl beste Regelung gefunden ist. Im Mittelpunkt muss das Kind stehen.
Sowohl die Eltern auch als das Kind haben nach einer Scheidung ein Recht auf gegenseitigen Kontakt. Das Kontaktrecht, früher auch Besuchsrecht, sollte einvernehmlich zwischen den Eltern und dem Kind geregelt werden. Ist dies nicht möglich, muss das Gericht eine Lösung finden. Hierbei werden zum einen das Alter, aber auch die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes und die Tiefe der Beziehung zum Elternteil berücksichtigt. Das Besuchsrecht soll dabei Alltagszeiten und Freizeit umfassen.
Wie oft besteht Kontaktrecht? Was passiert, wenn in Österreich ein Kind nicht zum Vater / zur Mutter will? Wie gestaltet sich das Besuchsrecht, wenn Vater oder Kind nicht will? Kann man dem Vater das Besuchsrecht in Österreich verweigern? Kann man das Besuchsrecht gerichtlich durchsetzen? Besteht auch Kontaktrecht, wenn der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird? Wir geben Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen
Ehepakt
Sich über die Rechte und Pflichten rund um Ehe und Scheidung zu informieren, birgt für beide Seiten die Chance, sich über die eigenen Vorstellungen und Wünsche klar zu werden und gemeinsam Vereinbarungen für die ehelichen und nachehelichen Lebensverhältnisse in einem Ehepakt zu treffen. Im Fall einer Scheidung sind somit die wichtigsten Regelungen rund um Unterhaltszahlungen und Güteraufteilung bereits getroffen, was in einer ohnehin schwierigen Zeit emotional und wirtschaftlich immens entlastet.
Scheidung
Eherecht und Scheidungsrecht – In Situationen, in denen man selbst gefühlsmäßig massiv befangen ist, ist ein Begleiter, der einfühlsam und sachlich für Ihre rechtliche Absicherung sorgt, von höchster Bedeutung. Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen rund um Ehe und Scheidung und setzen mit Ihnen Ehepakte ganz nach Ihren Wünschen auf.
Im Scheidungsfall begleiten wir Sie bei allen dafür notwendigen Schritten und setzen uns für einvernehmliche und faire Regelungen für alle Beteiligten, besonders für die Kinder ein. Wenn notwendig sorgen wir aber auch für die Wahrung Ihrer Interessen vor Gericht.
Wann sollte man den Scheidungsanwalt kontaktieren?
Sobald Sie sich darüber im Klaren sind, dass Sie sich scheiden lassen möchten, sollten Sie sich überlegen, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Sie Risiken minimieren und unnötige Kosten vermeiden. Auch in Fällen, in denen Sie vom Noch-Partner gezwungen werden, die eheliche Beziehung aufrechtzuerhalten, oder Sie sich Sorgen über die Obsorge Ihrer gemeinsamen Kinder machen, sind Sie beim Anwalt richtig aufgehoben.
Je nachdem, ob Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben oder eine streitige Scheidung vorgenommen werden soll, findet eine entsprechende Erstberatung statt. Im Erstgespräch werden essenziellen Informationen analysiert und ein Lösungskonzept erstellt.
Unsere Beratungsleistungen in familienrechtlichen Angelegenheiten:
• Scheidungen
• Unterhaltsrecht
• Elternunterhalt/Seniorenrecht
• eheliches Güterrecht (Zugewinn)
• Hausrat und Ehewohnung
• Versorgungsausgleich
• Recht der Lebenspartnerschaften/gleichgeschlechtliche Ehen
• Nichteheliche Lebensgemeinschaften
• Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
• Eheverträgen
• Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66