Sie wurden wegen Maskenpflicht, Abstandsgebot, Betretungsverboten gestraft und brauchten Rechtsbeistand? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Sie wurden wegen Maskenpflicht, Abstandsgebot, Betretungsverboten gestraft und brauchten Rechtsbeistand? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Seit über einem Jahr belgeitet uns die Pandemie und hat unser Leben völlig verändert. Was 2019 noch undenkbar war, scheint heute für Gesetzgeber und Behörden problemlos möglich zu sein.
Verurteilungen und Strafbescheide dürfen nur aufgrund klar ermittelter Sachverhalte ergehen. Angesichts der erheblichen wissenschaftlichen Kontroversen, insbesondere was die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen anbelangt, kann eine Bestrafung – mit der für unseren Rechtsstaat notwendigen Sicherheit – nicht mehr erfolgen.
Wer hätte gedacht, dass es verboten ist
# sich im Freien mit Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten zu treffen?
# Familienfeiern abzuhalten
# nur aus bestimmten Gründen die eigene Wohnung/das eigene Haus verlassen werden darf (Ausgangssperre)?
Wer hätte gedacht, dass
# in geschlossenen Räumen (und tlw im Freien (!) Maske zu tragen ist
# Betriebe keine Kunden mehr hineinlassen dürfen
# 2 Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten ist
# regelmäßig Test vorzuweisen sind
# massenhaft Daten abgegriffen und gespeichert werden, die dazu geeignet sind ein lückenloses (!) Bewegungsprofil der Bürger zu erstellen.
Das alles geschieht fernab jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Seit Beginn der Krise sind Regierung und Gesetzgeber nicht in der Lage ihre Gesetze bzw. Verordnungen sauber zu begründen. Vielmehr gibt es überhaupt gar keine (!) Begründung in den jeweiligen Verordnungsakten.
Wir haben sehr große Expertise betreffend Epidemiegesetzgebung. Wir wurden von 7 Niederösterreichern beauftragt die Normen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Nähere Infos unter audiatur.at
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