Haben Sie etwas gekauft, das mangelhaft ist? Haben Sie einen Schadensfall erlitten und wollen Schadenersatz und/oder Schmerzengeld einklagen?
Ist Ihnen bei einem Vertrag ein Irrtum unterlaufen? Sie hatten einen Unfall (Skiunfall, Verkehrsunfall) und sind erheblich körperlich geschädigt, wurden Opfer eines Behandlungsfehlers oder einer schweren Verletzung und wollen eine angemessene Entschädigung? Erleben Sie gerade mit einem Gewerbetreibenden ihr blaues Wunder? Wurde beim Hausbau gepfüscht? Dann wird es Zeit für rechtliche Beratung.
Unter Gewährleistung versteht man die Ansprüche, die einem Käufer zustehen, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache abgeliefert hat. Dies betrifft aber nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch andere Arten von Verträgen. Bei einem Werkvertrag gibt es zum Beispiel um Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Davon ist die Garantie zu unterscheiden. Garantie ist ein Versprechen, dass im Rahmen eines Vertrages abgegeben wird, zu dem es aber keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Wir beraten Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gewährleistung, insbesondere über Gewährleistungsfristen sowie die besonderen Beweislastregeln.
Bei einem Schadenersatzprozess ist Vorbereitung alles. Wie Sie zB mit einem ein mangelhaften Gewerk (zB löchriger Dachstuhl, schleicht sanierte Fassade,...) oder einem unglücklichen Autokauf umgehen, erklären wir Ihnen gerne bei einem Erstgespräch.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf allen Bereichen des Zivilrechts und blicken auf viele Erfolge zurück.
Wir beraten sie gerne in allen zivilrechtlichen Fragen. Auch bei einem Haus- oder Wohnungskauf erstellen wir für Sie den Kaufvertrag erstellen und übernehmen die Treuhandschaft. Es ist sinnvoll, einen von der Gegenseite vorgelegten Vertrag prüfen zu lassen, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66