Netzbetreiber dreht durch (Video)
Neue Abmahnwelle in Niederösterreich. Motto: „Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt.“ Wo liegt die Grenze des vertraglich zulässigen? Was müssen Stromkunden noch alles ertragen, was können Sie tun?
Select your language
Herzlich Willkommen bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte!
Ihr Recht ist unser Auftrag! Als Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufverträge, Verwaltungsrecht Strafrecht, Familien- & Erbrecht, Immobilien-, Miet- & Wohnrecht, Insolvenzen, Betreiben von Forderungen uvm. Erfahren Sie mehr über Ihren Anwalt in Baden.
Neue Abmahnwelle in Niederösterreich. Motto: „Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt.“ Wo liegt die Grenze des vertraglich zulässigen? Was müssen Stromkunden noch alles ertragen, was können Sie tun?
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte in Baden bei Wien eine/n engagierte/n und selbständige/n Sekretär/in. Details hier:
"Stromabschaltung verboten." So lässt sich die aktuelle Entscheidung zusammenfassen. Hier geht's zu den Hintergründen:
Eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Bürger gut informiert sind und etwas zu sagen haben. Als auf Schadenersatzrecht, Impfschäden spezialisierte Anwaltskanzlei in Baden bei Wien bieten wir Ihnen mit Corona-Chatbot.info eine neue Möglichkeit mehr über Ihre Rechte zu erfahren.
Kunden mit geeichtem Stromzähler stehen unter Druck sich einen Smart Meter einzubauen. Jetzt prüft der EuGH, die Sache wird neu aufgerollt. Infos mit Musterantrag.
Sittenwidriger Netzbetreiber? Fehlender Konsumentenschutz! Kunden mit geeichtem Stromzähler stehen unter Druck sich einen Smart Meter einzubauen. Doch wie intelligent sind die neuen Zähler wirklich? Infos mit Musterantrag.
Wir bieten in einer Vielzahl von Rechtsbereichen eine fundierte Beratung. Wählen Sie einen Bereich aus, um weitere Informationen zu erhalten.
Sind Sie von einer Kündigung bedroht? Hält Ihr Arbeitgeber die Schutzbestimmungen nicht ein? Verletzt einer Ihrer Arbeitnehmer wiederholt seine Pflichten und fügt Ihrem Unternehmen Schaden zu?
Gerade Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeits- und Dienstrechtes sind zumeist stark emotional geprägt. Das spezielle Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die individuelle Vorgeschichte machen es oft fast unmöglich, außergerichtliche Lösungen zu erzielen. Trotz dieser oft vorliegenden Schwierigkeiten versuchen wir stets, einem Kompromiss eine Chance zu geben und eine für beide Seiten annehmbare und finanziell tragbare Lösung zu finden.
Wir behalten den Menschen im Blick und kämpfen auch dafür, dass der gegenseitige Respekt bewahrt bleibt. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen; egal ob Sie Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter oder Unternehmer sind. Maßgeschneiderte Beratung mit Einfühlungsvermögen ist im Einzelfall unerlässlich, da es oft um Fragen geht, die zentral für die persönliche wirtschaftliche Existenz sind.
Gerne helfen wir Ihnen beim Umgang mit dem Arbeitsinspektorat, Fragen zur Lehre, der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Fragen zum Arbeitnehmerschutz, verschiedenen Beschäftigungsformen, Fragen zur fristlosen Entlassung, zur betrieblichen Versicherung, der Betriebsauflösung, -gründung und -übernahme, Fragen zu Dienstreisen, der Abfertigung neu, einer Kündigung aufgrund eines verpönten Motivs und sozialrechtlichen Belangen.
Unsere Beratung und Vertretung umfasst insbesondere:
Erstellung von Arbeitsverträgen
Unterstützung bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Beratung bezüglich Wettbewerbsverboten, Konkurrenzklauseln, Abfindungsstrukturen etc.
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen vor Arbeits- und Sozialgerichten
Hilfestellung bei Mobbing
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Wer bauen will, muss auf einiges Acht geben. Durch unsere breite Kenntnis im Bereich Baurecht sind Sie bei uns mit Ihrem Bauvorhaben gut aufgehoben. Wer als Nachbar ein Problem hat, dem helfen wir weiter.
Umgangssprachlich kann mit dem Begriff Baurecht vieles umschrieben werden. Oft werden mit dem Begriff Baurecht pauschal alle privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Sachverhalte umschrieben, die mit dem Errichten von Gebäuden zu tun haben.
In privatrechtlicher Hinsicht geht es beim Baurecht oft um Fragen der Errichtung von Gebäuden und der Klärung von Streitigkeiten in diesem Zusammenhang.
Bei Fragen rund um die Errichtung von Gebäuden und Wohnungen und Fragen der Gewährleistung in Bezug auf Mängel sind einerseits u.a. der Bauvertrag wie auch ÖNORMEN von besonderer Relevanz.
Baurecht und Raumordnungsrecht - Expertenrat empfehlenswert
Das Baurecht als öffentlich-rechtliche Materie umschreibt zusammengefasst alle Vorschriften, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf, also Rechtsvorschriften der Bauordnungen sowie die Raumordnungsgesetze.
Das Bauwesen bzw. das Baurecht und die Bauordnungen unterliegt der Landesgesetzgebung. Bau- und Raumordnungsrecht sind als Spezialmaterie im Bereich des öffentlichen Rechtes eine Sache für echte Rechtsexperten. Ohne jahrelange Erfahrung sind die umfassenden rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen nicht zu überblicken.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen ein exklusives Expertenteam - vom spezialisierten Rechtsanwalt bis hin zum erfahrenen Bausachverständigen; guter Rat der nur vom echten Experten zu erhalten ist.
Von der Flächenwidmung bis zur Baubewilligung - Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Flächenwidmung, Bauordnung, Mindestabstände, Baugenehmigung und Parteirechte in den Verfahren: Unsere Kanzlei bietet langjährige Erfahrung und begleitet Sie - egal ob Sie Bauwerber oder Nachbar sind. Wir prüfen sämtliche Voraussetzungen und unterstützen Sie umfassend bei Ihrem Vorhaben.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie in sämtlichen Fragen dieses komplexen Rechtsgebietes. Dies umfasst die Beratung in Bezug auf Ihre Rechte und Möglichkeiten und Vertretung vor Behörden, die Bescheidprüfung und die Berufung / Beschwerde gegen Bescheide.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Rechtsberatung in Bezug auf konkrete Bauverfahren und baurechtliche Fragestellungen
Rechtsberatung in Bezug auf raumordnungsrechtliche Fragestellungen
Wahrnehmung von Nachbarrechten und Rechten als Bauwerber (Nachbarrechte im Bauverfahren)
Vertretung vor Behörden
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Heirat, Scheidung, Unterhalt, Kontaktrecht: Das Familienrecht regelt Fragen, die besonders tief in unseren persönlichen Lebensbereich eingreifen und wirft oft emotionale Herausforderungen auf.
Das Familienrecht begleitet uns ein Leben lang, sei es z.B. bei einer Heirat, dem Schließen einer Lebenspartnerschaft, dem gemeinsamen Kauf eines Hauses, einer Trennung und/oder einer Scheidung, bei Unterhaltszahlungen oder Kontaktrechtregelugen (Besuchsrecht). Daher ist es besonders wichtig, mit Einfühlungsvermögen vorzugehen und Fingerspitzengefühl zu beweisen. Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner gerne beratend in allen Fragen zum Familienrecht zur Verfügung. Derzeit wirft vor allem die neue Regelung der Erwachsenenvertretung viele Fragen auf, zu denen wir Sie kompetent beraten.
Wenn das Zusammenleben in einer Ehe nicht mehr funktioniert ist manchmal eine Scheidung der letzte Ausweg. Doch nicht alle Scheidungen sind gleich! Eine einvernehmliche Scheidung ist oft der schnellste, einfachste und kostengünstigste Weg. Jedoch lässt sich nicht jede Scheidung so abwickeln und so muss manchmal mit Scheidungsklage vorgegangen werden. In jedem Fall ist es in allen Phasen wichtig seine Rechte zu kennen und zuverlässige Beratung auf seiner Seite zu wissen. Wir begleiten Sie in Scheidungs-, Aufteilungs-, und Pflegschaftsverfahren (Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht), errichten Ehe- und Adoptionsverträge und treten als Erwachsenenvertreter auf.
Kontaktrecht
Während die Scheidung oder Trennung von einem Partner ein einmaliges Ereignis ist, bleibt man Eltern sein Leben lang. Die Trennung zwischen der “Paar-Beziehung” und der “Eltern-Kind-Beziehung” ist aber für viele Eltern nach einer gescheiterten Beziehung eine große Herausforderung. Weil es um die Gestaltung einer künftigen Beziehung geht, empfehlen wir zunächst ein klärendes Gespräch / eine Mediation zur Regelung des Kontaktrechts.
Wo ein Einvernehmen über das Kontaktrecht nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen bei Gericht und begleite Sie durch das Verfahren, bis eine für das Kindeswohl beste Regelung gefunden ist. Im Mittelpunkt muss das Kind stehen.
Sowohl die Eltern auch als das Kind haben nach einer Scheidung ein Recht auf gegenseitigen Kontakt. Das Kontaktrecht, früher auch Besuchsrecht, sollte einvernehmlich zwischen den Eltern und dem Kind geregelt werden. Ist dies nicht möglich, muss das Gericht eine Lösung finden. Hierbei werden zum einen das Alter, aber auch die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes und die Tiefe der Beziehung zum Elternteil berücksichtigt. Das Besuchsrecht soll dabei Alltagszeiten und Freizeit umfassen.
Wie oft besteht Kontaktrecht? Was passiert, wenn in Österreich ein Kind nicht zum Vater / zur Mutter will? Wie gestaltet sich das Besuchsrecht, wenn Vater oder Kind nicht will? Kann man dem Vater das Besuchsrecht in Österreich verweigern? Kann man das Besuchsrecht gerichtlich durchsetzen? Besteht auch Kontaktrecht, wenn der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird? Wir geben Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen
Ehepakt
Sich über die Rechte und Pflichten rund um Ehe und Scheidung zu informieren, birgt für beide Seiten die Chance, sich über die eigenen Vorstellungen und Wünsche klar zu werden und gemeinsam Vereinbarungen für die ehelichen und nachehelichen Lebensverhältnisse in einem Ehepakt zu treffen. Im Fall einer Scheidung sind somit die wichtigsten Regelungen rund um Unterhaltszahlungen und Güteraufteilung bereits getroffen, was in einer ohnehin schwierigen Zeit emotional und wirtschaftlich immens entlastet.
Scheidung
Eherecht und Scheidungsrecht – In Situationen, in denen man selbst gefühlsmäßig massiv befangen ist, ist ein Begleiter, der einfühlsam und sachlich für Ihre rechtliche Absicherung sorgt, von höchster Bedeutung. Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen rund um Ehe und Scheidung und setzen mit Ihnen Ehepakte ganz nach Ihren Wünschen auf.
Im Scheidungsfall begleiten wir Sie bei allen dafür notwendigen Schritten und setzen uns für einvernehmliche und faire Regelungen für alle Beteiligten, besonders für die Kinder ein. Wenn notwendig sorgen wir aber auch für die Wahrung Ihrer Interessen vor Gericht.
Wann sollte man den Scheidungsanwalt kontaktieren?
Sobald Sie sich darüber im Klaren sind, dass Sie sich scheiden lassen möchten, sollten Sie sich überlegen, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Sie Risiken minimieren und unnötige Kosten vermeiden. Auch in Fällen, in denen Sie vom Noch-Partner gezwungen werden, die eheliche Beziehung aufrechtzuerhalten, oder Sie sich Sorgen über die Obsorge Ihrer gemeinsamen Kinder machen, sind Sie beim Anwalt richtig aufgehoben.
Je nachdem, ob Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben oder eine streitige Scheidung vorgenommen werden soll, findet eine entsprechende Erstberatung statt. Im Erstgespräch werden essenziellen Informationen analysiert und ein Lösungskonzept erstellt.
Unsere Beratungsleistungen in familienrechtlichen Angelegenheiten:
• Scheidungen
• Unterhaltsrecht
• Elternunterhalt/Seniorenrecht
• eheliches Güterrecht (Zugewinn)
• Hausrat und Ehewohnung
• Versorgungsausgleich
• Recht der Lebenspartnerschaften/gleichgeschlechtliche Ehen
• Nichteheliche Lebensgemeinschaften
• Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
• Eheverträgen
• Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Bei der Regelung des Testamens, oder des Vermächtnisses, bei Erbrechtsstreitigkeiten, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die Sie mit einem Anwalt für Erbrecht besprechen sollten.
Das Ableben eines geliebten Menschen ist nicht einfach. Deswegen sollten Sie sich in dieser schweren Zeit nicht mit rechtlichen Fragen herumschlagen müssen, sondern trauern und den Schmerz aufarbeiten können. Eine rechtzeitige Regelung der Erbfolge kann späteren Streitigkeiten oft vorbeugen. Doch die Formanforderungen sind hoch und präzise Herangehensweise gefragt. Wir sind Ihnen gerne in allen Fragen rund um das Erbrecht behilflich und unterstützen Sie bei der Erstellung und Verwaltung Ihres Testaments. Selbstverständlich stehen wir gerne auch als Kuratoren zur Verfügung. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, das Testament im Testamentsregister eintragen zu lassen.
Was gehört überhaupt zum Nachlass? Wie kommt der Erbe nach dem Erbfall an das Bankkonto des Verstorbenen heran? Kann man gegen eine Enterbung etwas unternehmen? Wer hat Zugang zum Haus?
Wenn es um das Erbe geht, ist oft der anschließende Streit über die Verteilung des Erbes verbunden. Nicht selten kommt es zum erbitterten Streit um den Nachlass. Hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Denn gerade in Erbrechtsfragen braucht es nicht nur juristisches Wissen, anwaltliche Prozesstaktik, sondern auch das richtige Gespür für Menschen.
Als spezialisierte Erbrechtskanzlei übernehmen wir im Bereich Testamente / Erbrecht folgende Tätigkeiten:
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Haben Sie etwas gekauft, das mangelhaft ist? Haben Sie einen Schadensfall erlitten und wollen Schadenersatz und/oder Schmerzengeld einklagen?
Ist Ihnen bei einem Vertrag ein Irrtum unterlaufen? Sie hatten einen Unfall (Skiunfall, Verkehrsunfall) und sind erheblich körperlich geschädigt, wurden Opfer eines Behandlungsfehlers oder einer schweren Verletzung und wollen eine angemessene Entschädigung? Erleben Sie gerade mit einem Gewerbetreibenden ihr blaues Wunder? Wurde beim Hausbau gepfüscht? Dann wird es Zeit für rechtliche Beratung.
Unter Gewährleistung versteht man die Ansprüche, die einem Käufer zustehen, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache abgeliefert hat. Dies betrifft aber nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch andere Arten von Verträgen. Bei einem Werkvertrag gibt es zum Beispiel um Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Davon ist die Garantie zu unterscheiden. Garantie ist ein Versprechen, dass im Rahmen eines Vertrages abgegeben wird, zu dem es aber keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Wir beraten Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gewährleistung, insbesondere über Gewährleistungsfristen sowie die besonderen Beweislastregeln.
Bei einem Schadenersatzprozess ist Vorbereitung alles. Wie Sie zB mit einem ein mangelhaften Gewerk (zB löchriger Dachstuhl, schleicht sanierte Fassade,...) oder einem unglücklichen Autokauf umgehen, erklären wir Ihnen gerne bei einem Erstgespräch.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf allen Bereichen des Zivilrechts und blicken auf viele Erfolge zurück.
Wir beraten sie gerne in allen zivilrechtlichen Fragen. Auch bei einem Haus- oder Wohnungskauf erstellen wir für Sie den Kaufvertrag erstellen und übernehmen die Treuhandschaft. Es ist sinnvoll, einen von der Gegenseite vorgelegten Vertrag prüfen zu lassen, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Bei all Ihren Plänen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien beraten und vertreten wir Sie gerne.
Sei es die Abwicklung eines Grundstückskaufes, -Schenkung, -Übergabe, die Begründung von Wohnungseigentum, die Bauträgerberatung, die Tätigkeit als Hausverwalter oder die Beratung und Vertretung in der schwierigen Mietrechtsmaterie.
Wir können Ihnen nur raten: Lassen Sie die Finger von Vertragsschablonen aus der Trafik oder dem Internet. Eine falsche Befristung, eine fehlende Indexierung oder ein Fehler bei verpflichtenden Informationen, können teuer zu stehen kommen!
Wir unterstützen Sie dabei, rechtskonforme und an die aktuelle Rechtsprechung angepasste Mietverträge abzuschließen und den diesbezüglichen „Mietrechtsfallen" aus dem Weg zu gehen. Schließlich soll es Ihnen nicht passieren, dass Ihre Wohnung praktisch unkündbar auf unbefristete Zeit vermietet ist und Sie nicht einmal die Möglichkeit haben, die Miete der Inflation anzupassen. Eine diesbezügliche Vorab-Beratung ist somit wesentlich günstiger, als in einem unpassenden Vertrag gefangen zu sein.
Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Probleme des Miet- und Eigentumsrechtes in allen Facetten, weshalb wir unsere Klienten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie bestens beraten und vertreten können. Unser kompetenter Rat in diesen Rechtsgebieten wurde unter anderem schon öfter vom ORF in Anspruch genommen (Rechtsecke, Im Gespräch zu Gast, Am Schauplatz Gericht...).
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Miete und Immobilien. Eine seriöse und zuverlässige Treuhandabwicklung ist für uns ebenso selbstverständlich wie eine sorgfältige und rasche Grundbuchseintragung.
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Die Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei mit Immobilienprojekten gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Liegenschafts- oder Wohnungskauf bzw. Verkauf oder Ihr Bau/Gewerbeprojekt erfolgreich abgewickelt wird.
Wir sind Mitglieder im Treuhandverband der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer, was beiden Vertragsteilen maximale Sicherheit während der gesamten Vertragsabwicklung - von der Unterfertigung bis zur Verbücherung - gewährt. Zudem besteht ein umfassender Versicherungsschutz
Weiters helfen wir Ihnen rasch und unbürokratisch, Wohnungseigentum zu erwerben, zu begründen oder in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft entstandene Probleme zu lösen oder diesbezügliche Fragestellungen zu beantworten. Gerade am Beginn (dh ab Begründung von Wohnungseigentum), muss präzise gearbeitet werden. Denn sobald einmal der Wohnungseigentumsvertrag unterschrieben wurde, ist eine Änderung fast unmöglich bzw. eine Änderung mit härtesten Anstrengungen verbunden. Das wollen wir Ihnen ersparen, indem wir den Wohnungseigentumsvertrag Ihres Bauvorhabens auf Basis unserer lanjährigen praktischen Erfahrung erstellen.
Aufschließung von Gewerbegebieten, Liegenschaftsteilungen
Bei umfassenden Aufschließungen von Betriebsgründen bedarf es größter Sorgfalt. Wir konnten schon einige Großprojekte und Betriebsaufschließungen erfolgreich umsetzten. Daher wissen wir was gerade am Anfang notwendig ist um gemeinsam zum Ziel zu kommen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der oft schwierigen Verhandlung mit vielen verschiedenen Grundstückseigentümern und Klärung deren oft unterschiedlichen Interessen.
Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie insbesondere in der Verhandlung, Prüfung und Erstellung nachfolgender Verträge:
Wohnungseigentumsverträge
Kaufverträge, Schenkungsverträge
Bauträgerverträge
Dienstbarkeits- und Baurechtsverträge
Miet- und Pachtverträge
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Sie brauchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Arbeitsverträge, Hilfe bei Ihrem Online-Handel oder wollen offene Rechnungen einklagen?
Kompetente rechtliche Beratung von Anfang an ist der Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg. Wir haben erfolgreich viele Unternehmensgründungen begleitet und stehen auch Ihnen gerne zur Verfügung! Außerdem verfügen wir über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.
Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen und -übertragungen, errichten Gesellschaftsverträge, begleiten Sie bei Bankgesprächen, bieten Unterstützung bei der Findung von Nachfolgeregelungen, vertreten Ihre Interessen in Sanierungsfällen und sind als Insolvenzverwalter tätig.
Wir sind mit dem Grundbuch und Firmenbuch online verbunden und bringen Ihre Verträge elektronisch zur Vergebührung. Wir betreuen Sie bei der Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterstützen Sie in der effizienten und kostengünstigen Forderungsbetreibung, nehmen außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen nach Schadensfällen ebenso wahr wie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche und sorgen dafür, dass Gerichtsverfahren so kurz wie notwendig dauern.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen rund um das Unternehmensrecht. Denn wir wissen Bescheid, welche Herausforderungen Unternehmer täglich zu bewältigen haben. Wir übernehmen auch die Strafverteidigung in Zusammenhang mit Schadensfällen oder Wirtschaftsdelikten.
Nach einem ersten Beratungsgespräch evaluieren wir daher zuerst das rechtlich Mögliche, um Ihnen Regelungen und Verträge zu bieten, die möglichst lange Bestand haben. Speziell das Konsumentenschutzgesetz und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAAG) beinhaltet zahlreiche Bestimmungen und Fallstricke, die im Geschäftsbereich B2C unbedingt beachtet werden müssen und bei Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der Regelung führen.
Marktschreierische "Vertragsformulierungen bzw. „Knebelklauseln" können sich zwar anfangs attraktiv „anhören, Ihr Unternehmenskonzept / Ihre Interessensbeziehung jedoch auf lange Sicht gefährden. Fair formulierte Bestimmungen führen dazu, dass Sie langfristige Kundenbeziehungen aufbauen und erhalten können. Wenn von Anfang an Klarheit über das Vereinbarte herrscht, wird die Gefahr kostspieliger Streitigkeiten minimiert.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Nebenvereinbarungen
Rundum-Beratung bei Unternehmensgründungen und -übertragungen
Gesellschaftsrecht
Errichtung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
Forderungsbetreibung
Unternehmensnachfolge
Beratung zu Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
Tätigkeit als Insolvenzverwalter
Unternehmenssanierungen
GmbH-Recht
Wenn Sie auf der Suche nach guten & günstigen Büroräumlichkeiten sind, empfehlen wir Ihnen das W80 - Gründerzentrum Baden.
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Werden Sie zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? Sie sind Opfer eines Verbrechens geworden und wollen, dass wieder Gerechtigkeit hergestellt wird?
Oder ist Ihnen privat ein Ausrutscher passiert und Sie wollen jetzt nicht, dass ihr Arbeitgeber darüber verständigt wird und Ihre Karriere darunter leidet?
Fälle im Strafrecht gewinnt man durch klare Kenntnis der Tücken der österreichischen Strafgesetze, präzise Taktik im Prozessrecht sowie durch rasches Einschreiten im Sinne des Mandanten. Als Verteidiger in Strafsachen haben wir uns bei Forsthuber und Partner Rechtsanwälte in Baden bei Wien zur Aufgabe gemacht, Ihre Rechtsposition durchschlagskräftig zu vertreten und Sie erfolgreich durch den Strafprozess zu führen.
Wir decken alle Themenbereiche des Strafrechts spezialisiert ab
• Klassisches Strafrecht
• Suchtmittelrecht
• Wirtschafts- und Finanzstrafrecht
• Verwaltungsstrafrecht
Gerichtliches Strafrecht
Das Strafrecht bedroht besonders schwere Verstöße gegen unsere Werteordnung mit Strafe. Die geschützten Rechtsgüter sind so bedeutsam, dass die Anwendung staatlichen Zwangs weiter geht als in anderen Rechtsgebieten: die Strafe richtet sich als direkte Sanktion gegen den Täter selbst und ist immer mit einem Tadel verbunden.
Jedoch ist die Strafe nicht das einzige Mittel; um auf Verstöße im Rahmen des Strafrechtes zu reagieren: Diversion gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diversion eröffnet die Möglichkeit, bei leichten und mittelschweren Straftaten auf die Strafe zu verzichten und mit anderen, geeigneteren Mitteln (z.B. Tatausgleich, Sozialstunden, Geldbuße) auf den Verstoß zu reagieren. Heute führt schon jede 2. Straftat nicht zu einer Verurteilung des Täters, sondern einer diversionellen Erledigung.
Da es beim Strafrecht oft um besonders viel geht ist kompetente Beratung umso wichtiger! Informieren Sie sich jetzt über Ihre Rechte als Beschuldigter, Opfer, Zeuge oder Angehöriger.
Verwaltungsstrafrecht - Rechtliche Vertretung in Strafverfahren vor Behörden
Übertretungen bestimmter Gesetze, wie etwa der Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung oder der Gewerbeordnung, werden durch Verwaltungsbehörden geahndet. In erster Instanz sind dafür meist die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder die Landespolizeidirektion zuständig, in deren Wirkungsbereich die jeweilige Verwaltungsübertretung begangen wurde.
Je nach Delikt und Strafrahmen können Verwaltungsstraftaten im Rahmen von Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren erledigt werden. Über eine Entscheidung der ersten Instanz kann sodann eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht (Landesverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesfinanzgericht) erhoben werden. Insbesondere für Unternehmer sind die aus der Gewerbeordnung bekannten Straftatbestände auch finanziell nicht ohne Gefahr.
Wir helfen, wenn es darum geht, Verwaltungsübertretungen vorzubeugen oder bei stattgefundenen Verwaltungsübertretungen den Schaden möglichst zu begrenzen.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Strafrecht!
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66
Ihr Recht ist unser Auftrag!
Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.
Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr: 9-13 Uhr