Kunden mit geeichtem Stromzähler stehen unter Druck sich einen Smart Meter einzubauen. Jetzt prüft der EuGH, die Sache wird neu aufgerollt. Infos mit Musterantrag.
Jubel! Der Europäische Gerichtshof prüft den Smart Meter. Wir haben es geschafft, dass das Thema neu aufgerollt wird. Jetzt haben alle Konsumenten in der ganzen europäischen Union die Möglichkeit sich darauf zu stützen. Details im Video.
Fortsetzung unter dem Videolink.
Kapitel:
00:10 EuGH prüft Smart Meter !!!
00:22 Der Fall
01:47 Wann ist ein Smart Meter "Gesetzeskonform"?
03:14 Gesetzesänderung nach der Wahl?
04:14 Gegenwind? Zeit für Antworten!
05:09 Der Kern
05:34 Informationsrechte (Art. 13 DSGVO)
06:34 Der Erfolg für die Praxis
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Bedenken, dass der Smart Meter den
# Verbraucherschutz
# Datenschutz
# Gesundheitsschutz
verletzt, werden regemäßig vom Netzbetreiber ignoriert.
#1 Musterantrag GERICHT
Unsere Empfehlung: Wenn SIe von einer Klage eines Netzbetreibers betroffen sind, können Sie den Umstand, dass nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Sache prüft, voll nutzen. Die offenen Fragen, betreffen Sie als Endverbraucher zu 100%. Die Entscheidung des EuGH muss abgewartet werden.
#2 Musterantrag SCHLICHTUNGSSTELLE
BITTE MELDEN SIE SICH NUR BEI UNS, WENN SIE RECHTLICHE BERATUNG SUCHEN.
DIE AKTUELLSTEN MUSTER FINDEN SIE JEWEILS NUR AUF UNSERER HOMEPAGE. FRAGEN ZU DEN MUSTERN (Formatierungsfragen oder Ähnliches) KÖNNEN AUS ZEITGRÜNDEN NICHT BEANTWORTET WERDEN. WIR WOLLEN UND MÜSSEN UNS UM UNSERE KLIENTEN KÜMMERN.
ES IST DERZEIT (NOCH) KEIN "MUSTERVERFAHREN" IN ARBEIT. ES KÖNNEN SICH NUR ENDVERBRAUCHER DERSELBEN REGION BZW. MIT DEMSELBEN NETZBETREIBER ZUSAMMENTUN.
Kritik vom Rechnungshof
Der Rechnungshof hat bereits 2019[1] und 2024[2] in seinem Bericht tiefgreifende Kritik an der Einführung der Smart Meter in Österreich, der Aufsichtsbehörde E-Control und am Wirtschaftsressort geübt. Es wurden Berichte geschönt und Kosten falsch berechnet. Bedenken gegen die Aushöhlung des Datenschutzes, gesundheitliche Probleme und Störungen der Stromversorgung wurden ignoriert. Genaugenommen war die Einführung unüberlegt und muss im Sinne der Steuerzahler neu aufgerollt werden.
Webtipp: https://stop-smartmeter.at/
[1] Rechnungshof, Bericht des Rechnungshofes, Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter), Jänner 2019, GZ 004.555/013–PR3/18 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
[2] Rechnungshof, Bericht des Rechnungshofes, Bericht: Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022, GZ 2024–0.316.828 (005.003) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_15_Smart_Meter_Stand_2022.pdf
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Wir weisen darauf hin, dass unsere Leistungen entgeltlich sind. Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtschutzversicherungen zusammen. Der Antrag an die Schlichtungsstelle bzw. das Gericht kann - wie erwähnt - gerne unentgeltlich verwendet werden.