Sittenwidriger Netzbetreiber? Fehlender Konsumentenschutz! Kunden mit geeichtem Stromzähler stehen unter Druck sich einen Smart Meter einzubauen. Doch wie intelligent sind die neuen Zähler wirklich? Infos mit Musterantrag.
Viele Haushalte bekommen derzeit Post von ihrem Stromnetzbetreiber. Der Zähler wäre aus gesetzlichen Gründen zu tauschen. Tatsächlich leiden die neuen Smart Meter aber an einigen Schwächen. Es gibt sogar die große Sorge, dass der Stromverbrauch falsch aufgezeichnet wird.
Fortsetzung unter dem Videolink.
Kapitel:
01:18 #1 Wilder Westen
02:24 #2 Verbraucherschutz
02:57 #3 e-control
03:48 #4 Datenschutz
05:08 #5 Elektrosmog
06:22 #6 Zusammenfassung
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Interessant ist, dass diese Briefe nun sogar auch Haushalte bekommen, die über einen geeichten Zähler verfügen, der bis ins Jahr 2030, 2036,… zur Stromaufzeichnung verwendet werden kann.
Bedenken, dass der Smart Meter den
# Verbraucherschutz
# Datenschutz
# Gesundheitsschutz
verletzt, werden regemäßig vom Netzbetreiber ignoriert.
Kritik vom Rechnungshof
Der Rechnungshof hat bereits 2019[1] und 2024[2] in seinem Bericht tiefgreifende Kritik an der Einführung der Smart Meter in Österreich, der Aufsichtsbehörde E-Control und am Wirtschaftsressort geübt. Es wurden Berichte geschönt und Kosten falsch berechnet. Bedenken gegen die Aushöhlung des Datenschutzes, gesundheitliche Probleme und Störungen der Stromversorgung wurden ignoriert. Genaugenommen war die Einführung unüberlegt und muss im Sinne der Steuerzahler neu aufgerollt werden.
Musterantrag
Unsere Empfehlung: Stellen Sie einen Antrag bei der Schlichtungsstelle E-Control.
Der Musterantrag kann keine rechtliche Beratung ersetzen. Trotz größter Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Kostenrisiko besteht nicht, da im Verfahren vor der Schlichtungsstelle e-control kein Kostenersatz vorgesehen ist.
Neue Fragen
Es geht im Musterantrag um NEUE Argumente, die bis dato noch nicht endgültig gerichtlich entschieden sind. Entscheidungen aus der Vergangenheit betrafen die opt-out Variante an sich. Diese ist aber nicht mehr Thema, außer im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Das kann aber nur vor Gericht geklärt werden, weshalb sich der Antrag an die Schlichtungsstelle auf andere Schwerpunkte konzentriert.
Webtipp: https://stop-smartmeter.at/
[1] Rechnungshof, Bericht des Rechnungshofes, Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter), Jänner 2019, GZ 004.555/013–PR3/18 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
[2] Rechnungshof, Bericht des Rechnungshofes, Bericht: Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022, GZ 2024–0.316.828 (005.003) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_15_Smart_Meter_Stand_2022.pdf
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 3 66
Wir weisen darauf hin, dass unsere Leistungen entgeltlich sind. Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtschutzversicherungen zusammen. Der Antrag an die Schlichtungsstelle kann - wie erwähnt - gerne unentgeltlich verwendet werden.