Neue Abmahnwelle in Niederösterreich. Motto: „Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt.“ Wo liegt die Grenze des vertraglich zulässigen? Was müssen Stromkunden noch alles ertragen, was können Sie tun?
Neue Abmahnwelle in Niederösterreich. Motto: „Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt.“ Wo liegt die Grenze des vertraglich zulässigen? Was müssen Stromkunden noch alles ertragen, was können Sie tun?
Von Selbstjustiz spricht man, wenn jemand seine streitigen Rechte nicht mit Hilfe der Gerichte, sondern selbst durchsetzt. Genau so etwas ist etwa 400 Stromkunden in Niederösterreich widerfahren. Sie haben in den letzten Wochen unangenehme Post von ihrem Vertragspartner, den „Netz NÖ“ erhalten, der das Stromnetz in Niederösterreich betreut. Entweder ein neues „intelligentes“ Strommessgerät wird eingebaut, oder am 12. November wird der Strom abgeschaltet. Das Erschütternde: Die Mahnwelle betrifft
# Familien mit aktuell geeichten Stromzählern
# Familien mit laufende Gerichtsverfahren, die bereits Netz NÖ geklagt wurden.
Die Kronenzeitung berichteten hier darüber (HIER KLICKEN).
Die Tageszeitung HEUTE berichtete hier darüber (HIER KLICKEN).
Fortsetzung unter dem Videolink.
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Kapitel
00:18 Netzbetreiber dreht durch
01:26 Gründe für Ablehnung
01:43 aktuelle Verfahren
02:15 Was tun?
02:31 Strafrecht?
02:50 Vertragswidrigkeit
03:37 Eigentumsrecht vs. Vertragsrecht
Selbstjustiz trotz Gerichtsverfahren
„Der Netzbetreiber will offenbar Fakten schaffen und nicht auf das Urteil warten. Das ist Selbstjustiz der übelsten Sorte!“ macht Badens Anwalt Gottfried Forsthuber seinem Ärger Luft. Unsere Anwaltskanzlei berät zahlreiche Stromkunden in ganz Österreich. 17 betroffene Familien in Niederösterreich vertreten wir davon auch vor Gericht. Das brisante: Sollten die Betroffenen zustimmen, wären die bereits laufenden Verfahren verloren: Sie müssten die Gerichtskosten zahlen und sich den Willen von Netz NÖ beugen. Der Netzbetreiber arbeitet mit dem „Recht des Stärkeren“, um Fakten zu schaffen.
Europa spielt mit
Eine der Betroffenen ist Besonders. Der Fall von Roswita V. aus dem Bezirk Tulln wird sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt, der prüft, ob bei Einführung des Smart Meters alles korrekt war. Vor allem die Stromnetzrichtlinie der EU steht hier im Blickpunkt und wie sie in Österreich um noch einiges verschärfter, als von der EU vorgesehen, umgesetzt wird. Das äußert sich vor allem bei der Zwangsumstellung auf digitale Smart-Meter, die die analogen Ferraris-Zähler ablösen sollen.
Alle Vorschläge, die bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens auf beiden Seiten für Beruhigung sorgen könnten, zum Beispiel
# der Einbau eines geeichten und zugelassenen Zählers - von Endverbraucher zu # Verfügung gestellt – bis zur gerichtlichen Entscheidung
# der Austausch auf ein derzeit geeichtes Gerät gleicher Art, wie derzeit verbaut,
# die Nacheichung des derzeit verbauten Gerätes
– wurden abgelehnt.
Wenn Roswita V. (und alle anderen Endverbraucher) dem Einbau zustimme, ist das Verfahren für sie verloren. Dabei wollen sie nur ihre Rechte als Konsument wahren.
Gründe für die Ablehnung des Smart Meters
Drei Punkte werden gerade vor Gericht verhandelt. Die Endverbraucher haben folgende Bedenken, die zuerst gerichtlich geklärt werden müssen, bevor etwas ausgebaut / austgetausch/ eingebaut wird:
# Die Geräte haben Fehler in der Messtechnik, die dazu führt, dass der Kunde mehr Strom zahlen muss, als verbraucht wird.Auch Datenschutz und Gesundheit machen ihr sorgen.
# Die Stromdaten können leicht von kriminellen ausgelesen werden.
# Auf zusätzlichen Elektrosmog wollen die Kunden auch verzichten, verzichten auf WLAN und co.
Im Fall der Roswita V. geht es aber nicht nur um sie selbst, sondern auch um alle anderen Familien in ganz Österreich, die ähnliche Kritik am Smart Meter haben und vom EuGH eine Entscheidung erwarten.“
Sachverhaltsdarstellung eingebracht, Einstellung!
Unsere Kanzlei auch Strafanzeige aus den angeführten Gründen eingebracht. Aufgrund der Härte des Vorgehens, bestand für uns der Verdacht auf Nötigung, gefährliche Drohung. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren aber wegen fehlenden Anfangsverdachts eingestellt. Das Verhalten des Netzbetreibers kann daher nur zivilrechtlich geklärt werden. Wie erwähnt: Der Rechtsstaat gilt für alle, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft muss akzeptiert werden.
Was können Betroffene tun?
Wenn Sie von einer derartigen Mahnung betroffen sind, oder als Anwältin, Anwalt für Ihre Mandanten eine Lösung suchen, bestehen – abhängig von der jeweiligen Situation - folgende Möglichkeiten.
Wenn noch KEIN Gerichtsverfahren anhängig ist:
# Antrag bei der Schlichtungsstelle die Stromabschaltung zu unterlassen. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Muster zu. Senden Sie uns HIER Ihr Mail.
# Antrag auf einstweilige Verfügung („eV“ gem. §§ 389 iVm 382 Abs. 1 Z. 1, 2 und 5 EO) beim jenem Bezirksgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Netzbetreiber seinen Unternehmenssitz hat (Für Netz NÖ: Mödling).
Bei laufendem Gerichtsverfahren:
# Antrag auf einstweilige Verfügung („eV“ gem. §§ 389 iVm 382 Abs. 1 Z. 1, 2 und 5 EO) und zwar im anhängigen Verfahren selbst. Es soll das Abwehrrecht des Endverbrauchers geschützt werden.
# Antrag bei der Schlichtungsstelle mit gleichem Antragsbegehren (auch wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist). Es ist unklar, ob diese Druckausübung ihre Ursache in Vorgaben der E-Control hat. Das wäre umso ärger, weil dann eine Schlichtungsstelle, die eigentlich den Konsumentenschutz zur Aufgabe hat, verantwortlich für die aktuell sehr belastende Situation wäre.
Kritik vom Rechnungshof
Der Rechnungshof hat bereits 2019[1] und 2024[2] in seinem Bericht tiefgreifende Kritik an der Einführung der Smart Meter in Österreich, der Aufsichtsbehörde E-Control und am Wirtschaftsressort geübt. Es wurden Berichte geschönt und Kosten falsch berechnet. Bedenken gegen die Aushöhlung des Datenschutzes, gesundheitliche Probleme und Störungen der Stromversorgung wurden ignoriert. Genaugenommen war die Einführung unüberlegt und muss im Sinne der Steuerzahler neu aufgerollt werden.
Webtipp: https://stop-smartmeter.at/
[1] Rechnungshof, Bericht des Rechnungshofes, Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter), Jänner 2019, GZ 004.555/013–PR3/18 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
[2] Rechnungshof, Bericht des Rechnungshofes, Bericht: Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022, GZ 2024–0.316.828 (005.003) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_15_Smart_Meter_Stand_2022.pdf
#2 Musterantrag SCHLICHTUNGSSTELLE
BITTE MELDEN SIE SICH NUR BEI UNS, WENN SIE RECHTLICHE BERATUNG SUCHEN.
DIE AKTUELLSTEN MUSTER FINDEN SIE JEWEILS NUR AUF UNSERER HOMEPAGE. FRAGEN ZU DEN MUSTERN (Formatierungsfragen oder Ähnliches) KÖNNEN AUS ZEITGRÜNDEN NICHT BEANTWORTET WERDEN. WIR WOLLEN UND MÜSSEN UNS UM UNSERE KLIENTEN KÜMMERN.
ES IST DERZEIT (NOCH) KEIN "MUSTERVERFAHREN" IN ARBEIT. ES KÖNNEN SICH NUR ENDVERBRAUCHER DERSELBEN REGION BZW. MIT DEMSELBEN NETZBETREIBER ZUSAMMENTUN.
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 3 66
Wir weisen darauf hin, dass unsere Leistungen entgeltlich sind. Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtschutzversicherungen zusammen. Der Antrag an die Schlichtungsstelle bzw. das Gericht kann - wie erwähnt - gerne unentgeltlich verwendet werden.