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Sieg der Vernunft: Entschärfung der radikalen „GmbH-neu“ geplant

Es ist sehr zu begrüßen, dass Jungunternehmer weiterhin die Möglichkeit haben, eine GmbH günstiger zu gründen und Steuer-Schlupflöcher geschlossen werden.

Es ist sehr zu begrüßen, dass Jungunternehmer weiterhin die Möglichkeit haben, eine GmbH günstiger zu gründen und Steuer-Schlupflöcher geschlossen werden.

Die „Änderung“

Laut dem Begutachtungsentwurf wird das Mindeststammkapital für eine GmbH wieder auf 35.000€ hinaufgesetzt – und damit auf denselben Betrag wie vor der seit Juli 2013 geltenden Reform. Tatsächlich einbezahlt werden muss davon die Hälfte; künftig also wieder 17.500€.

Für neu gegründete GmbHs, gibt es die Möglichkeit im Firmennamen den Zusatz „gründungsprivilegiert“ zu führen und nur 5.000 € auf das Stammkapital einzubezahlen. Im Gesellschaftsvertrag muss das aber genau das festgelegt werden: 5.000€ bei Gründung, den Rest später. Im Ergebnis entspricht dies den 10.000€ der GmbH-light, auf die ebenfalls mindestens 5.000 € einbezahlt werden müssen. Die Gründung einer GmbH wird daher gleich „leicht“ sein wie jetzt.

Aus Gläubigerschutzgründen, werden die Gesellschafter aber angehalten, Geld auf die Seite zu legen: Spätestens nach 10 Jahren muss das Kapital auf mindestens 17.500€ aufgestockt sein. Was passiert, wenn dies nicht erreicht wird, geht aus dem Entwurf aber nicht klar hervor. Sobald die Kapitalgrenzen der „GmbH alt“ erreicht sind, kann der Zusatz „gründungsprivilegiert“ gestrichen werden.

Steuerschlupflöcher statt Neugründungen

Der bisherige Erfolg bei der Förderung von Neugründungen der „GmbH light“ hält sich in Grenzen. Insgesamt wurden von Jänner bis Ende November 8521 GmbHs gegründet, 7799 im gleichen Zeitraum ein Jahr davor.

Wozu es dagegen gekommen ist, ist die Vermeidung der Körperschaftssteuer (KESt) bei der Gewinnausschüttung. Statt Gewinne tatsächlich als Gewinne bei einer „GmbH-alt“ auszuschütten, gibt es nämlich die Möglichkeit, dies verdeckt als Kapitalherabsetzung steuerfrei zu tun. Dadurch entgehen dem Fiskus nicht nur wichtige Einnahmen, sondern dem Ansehen und der Kreditwürdigkeit der GmbH wird weiterer Schaden zugefügt. Außerdem geht dies zu Lasten der Gläubiger: Die Zahl der Kapitalherabsetzungen hat sich seit der „GmbH light“ laut Kreditschutzverband (KSV) verzehnfacht!

Welche Möglichkeiten hat ein Jungunternehmer?

Bei all den Änderungen darf man eines nicht vergessen: Nicht jeder braucht eine GmbH und nicht für jeden ist eine GmbH die richtige Rechtsform. Man kann als Einzelunternehmer (e.U.), als Kommanditgesellschaft (KG) oder als Offene Gesellschaft (OG) auch ins Unternehmerleben einsteigen. Die wenigen zusätzlichen Neugründungen haben sich vermutlich schlicht in Richtung GmbH verschoben. Vor den Änderungen, die die „GmbH-light“ ermöglicht haben, wären wohl andere Rechtsformen genutzt worden. Und: An der vereinfachten Gründung ändert sich faktisch nichts!

Fazit

Die (Rück-)Änderungen sind daher ein Schritt in die richtige Richtung, aber um Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen braucht es mehr: Geringere Lohnnebenkosten und die Abwehr von wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen.

 

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