Die Kategoriebeträge nach dem Mietrechtsgsetz erhöhen sich ab 01.02.2018.
Die Kategoriebeträge nach dem Mietrechtsgsetz erhöhen sich ab 01.02.2018. In der folgenden Tabelle gibt es einen Überblick über die angepassten Werte.
Kategoriemietzins
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Kategorie A: § 15a Abs 3 Z 1 MRG - 3,60 € (bisher 3,43 €) |
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Kategorie B: § 15a Abs 3 Z 2 MRG - 2,70 € (bisher 2,57 €) |
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Kategorie C: § 15a Abs 3 Z 3 MRG - 1,80 € (bisher 1,71 €) |
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Kategorie D: § 15a Abs 3 Z 4 MRG - 0,90 € (bisher 0,86 €) |
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Kategorie D brauchbar: § 16 Abs 5 MRG: 1,80 € (bisher 1,71 €) |
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Bei Mietvertragseintritt durch nicht begünstigte Personen: § 46 Abs 2 MRG - 3,60 € (bisher 3,43 €) |
Wertbeständigkeit Mietzins
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Kategorie A oder Geschäftsräumlichkeit: 2,39 € (bisher 2,27 €) |
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Kategorie B: 1,80 € (bisher 1,71 €) |
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Kategorie C oder D brauchbar: 1,20 € (bisher 1,14 €) |
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Kategorie D unbrauchbar: 0,90 € (bisher 0,86 €) |
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§ 45 Abs 2 MRG: 3,60 € (bisher 3,43 €) |
Heißt das meine Miete kann teurer werden?
Wenn im Mietvertrag eine Wertsicherungsvereinbarung enthalten ist, finden die Werte ab 01.03.2018 Anwendung, in diesem Fall kann es also durchaus zu einer Erhöhung der Miete kommen.
Folgende Voraussetzungen und Formvorschriften sind bei Erhöhungen zu beachten:
- Eine vertragliche Wertsicherungsvereinbarung bei bestehenden Kategorieverträgen
- Das Erhöhungsbegehren muss schriftlich erfolgen und darf frühestens am 01.02.2018 abgesendet werden.
- Das Schreiben muss den Mieter 14 Tage vor der geplanten Erhöhung erreichen. Erreicht ihn das Schreiben später, kann die Erhöhung frühestens mit der nächsten Miete erfolgen.
Gemäß § 45 MRG können Mietzinserhöhungen bei Wohnungen auch erfolgen wenn keine Wertsicherungsverinbarung geschlossen wurde, wenn der Mietvertrag vor dem 01.03.1994 geschlossen wurde.
Wenn ihr Vermieter Ihren Mietzins nun erhöhen möchte und sie sich nicht sicher sind, ob er dazu berechtigt ist, vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir überprüfen auch gerne, ob Sie den Mietzins in Ihrer vermieteten Wohnung jetzt anpassen können und helfen Ihnen bei der Durchführung!