Besteht für einen Unfall wegen auf Alkoholeinfluss zurückzuführenden, anlasslosen Aggressionshandlungen des Versicherten Versicherungsschutz?
Besteht für einen Unfall wegen auf Alkoholeinfluss zurückzuführenden, anlasslosen Aggressionshandlungen des Versicherten Versicherungsschutz?
Der Kläger hatte nach erheblichem Alkoholkonsum ohne erkennbaren Anlass einen Lokalbesucher in den Würgegriff genommen und nach weiteren Tätlichkeiten die Flucht ergriffen, bei der er nach einem Stoß in den Rücken durch einen Verfolger zu Sturz kam und verletzt wurde.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) lehnte das Begehren des Klägers auf Leistung aus der Unfallversicherung ab. Der vereinbarte Risikoausschluss für Unfälle, „die die versicherte Person infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung ihrer psychischen oder physischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol (…) erleidet“ (sog. Alkoholklausel), kommt nämlich zum Tragen. Dass der Alkoholkonsum auch unmittelbar für den Sturz selbst ursächlich war, muss nicht nachgewiesen werden.
Vorsicht also bei Alkoholkonsum! Der Versicherungsschutz kann so verloren gehen.
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