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EuGH verhandelt Datenschutz und „Smartmeter“

Der Europäische Gerichtshof prüft die intelligenten Stromzähler. Ende September fand nun in Luxemburg eine Verhandlung statt.
Im Einsatz für mehr Konsumentenschutz: Anwalt Gottfried Forsthuber und Roswitha Vizvary (v.l.) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.


Der Europäische Gerichtshof prüft die intelligenten Stromzähler. Nun fand in Luxemburg eine Verhandlung statt.

Langsam, aber sicher kommt es in Sachen Smartmeter zum Showdown. Wer setzt sich durch – die Energiewirtschaft oder die Stromkunden?

Der Handel mit Daten hat sich für die Energiewirtschaft zu einem eigenen Geschäftszweig entwickelt. Grundlage sind die Informationen, die über intelligente Stromzähler – sogenannte Smartmeter – erfasst werden. Der Stromverbrauch gibt Aufschluss über viele Lebensbereiche: von der Personenanzahl im Haushalt über Arbeitszeiten bis hin zu Abwesenheiten und Urlaubszeiten.

„Für Stromnetzbetreiber sind die Smartmeter-Daten das neue Gold und ein lukratives Geschäftsmodell. Doch was bekommt der Kunde dafür?“, fragt Anwalt Gottfried Forsthuber aus Baden bei Wien. Er vertritt zahlreiche Stromkunden, die sich gegen den Einbau der Geräte wehren.

„Für Wahlfreiheit“

Roswitha Vizvary ist Kundin von Netz Niederösterreich aus dem Bezirk Tulln. Sie ließ sich den Druck des Unternehmens nicht gefallen und klagte. „Manchen ist Datenschutz nicht so wichtig, sie geben ihre Daten freizügiger weiter. Ich möchte aber bewusst entscheiden – das verstehe ich unter Wahlfreiheit.“

Anwalt Forsthuber kämpft seit drei Jahren für eine immer größer werdende Gruppe von Stromkunden, die sich aktiv gegen die Geschäftspraktiken der Energieindustrie wehren. Die Bedenken reichen von Datenmissbrauch, wie etwa mehr Datenspeicherung, -verarbeitung, als vertraglich vereinbart, fehlende Datensicherheit, über falsche Abrechnungen bis hin zu gesundheitlichen Belastungen. Besonders elektrosensible Menschen oder Patienten mit Implantaten berichten von Problemen.

Verhandlung in Luxemburg

Nun lud der Europäische Gerichtshof zu einer Verhandlung. Geprüft werden mögliche Datenschutzprobleme. „Auch von Stromkunden, die eine jährliche Ablesung - ,Opt Out‘ - gewählt haben, werden mehr Daten erfasst, als bekanntgegeben wird. Darüber wird jedoch kein Kunde aufgeklärt. Wer aufbegehrt, dem wird mit Stromabschaltung gedroht“, so Forsthuber.

Der Richtersenat, bestehend aus Richtern und einer Richterin aus Finnland, Estland, Malta, Italien und Frankreich waren bestens vorbereitet und stellten viele Detailfragen. Positiv ist, dass überhaupt eine öffentliche Verhandlung stattgefunden hat. Denn der EuGH schreibt nicht immer eine Verhandlung aus, nur dann, wenn es notwendig ist.

Nächste Schritte

Am Verfahren beteiligt sind neben der Kundin auch Netz Niederösterreich, die Europäische Kommission sowie die Regierungen von Finnland und Österreich. Der Generalanwalt (ein Richter, der als Berichterstatter tätig ist) wird Mitte Dezember 2025 seine Schlussanträge stellen. Dann wird der Gerichtshof beraten. Mit einem Urteil ist 2026 zu rechnen.

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Artikel:
OGH unterbricht plötzlich Verfahren von Stromrebellen | heute.at

Smartmeter-Eklat - Warum eine Tierärztin jetzt ohne Strom dasteht | krone.at

Tierärztin verweigert Smart Meter-Einbau: Energiebetreiber lässt ihr den Strom abdrehen | Report24

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