Das Einkommensteuergesetz soll mit 01. Jänner 2019 angepasst werden.
Folgende Maßnahmen sind nach einem Ministerialentwurf zur finanziellen Entlastung von Familien ab 01.01.2019 geplant:
- Ein Absetzbetrag „Familienbonus Plus“ soll für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von maximal € 1.500,- pro Kind und Jahr eingeführt werden. Dadurch sollen Familien, die Einkommensteuer zahlen, entlastet werden. Für volljährige Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, soll der Familienbonus Plus € 500,- pro Kind und Jahr betragen.
- Einführung eines „Kindermehrbetrags“ von € 250,- pro Kind und Jahr für berufstätige (geringverdienende) Alleinverdiener und Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen.
- Eine Anpassung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrags, des Unterhaltsabsetzbetrags sowie des „Familienbonus Plus“ entsprechend dem Preisniveau des Wohnorts des Kindes.
Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung ab 2019 entfallen.
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