Seit mehr als einem Jahr erlebt Österreich Grundrechtseingriffe in einem für uns bislang ungekannten Ausmaß. 7 Niederösterreicher konnten die Verletzung ihrer Grundrechte nicht länger hinnehmen und fechten alle „Lockdown-Gesetze“ an. Hier finden Sie den Bericht als Download.
Seit mehr als einem Jahr erlebt Österreich Grundrechtseingriffe in einem für uns bislang ungekannten Ausmaß. 7 Niederösterreicher konnten die Verletzung ihrer Grundrechte nicht länger hinnehmen und fechten alle „Lockdown-Gesetze“ an. Hier finden Sie den Bericht als Download.
Der Bericht ist ein Teil eines Antrages auf Gesetzesprüfung bzw. Verordnungsprüfung an den Verfassungsgerichtshof. Er wurde durch mehrere Gewerbetreibende und Privatpersonen eingebracht, die den Eingriff in Ihre Grund- und Freiheitsrechte nicht mehr hinnehmen können. Es sind Menschen „wie du und ich“, die Familie haben, arbeiten oder in Pension sind, ihre Steuern zahlen (Nähere Infos hier: EILT: Anfechtung aller „Lockdown-Gesetze“)
Wenn sich schon der Verfassungsgerichtshof mit der „Lockdown-Gesetzgebung“ auseinandersetzen muss, sollen auch Sie etwas davon haben. Immerhin sind Sie jeden Tag aufs Neue direkt oder indirekt betroffen. Das ist der Grund, warum wir diesen Teil des Antrages schon jetzt veröffentlichen.
Der Inhalt wird Sie überraschen. Seit fast einem Jahr hören Sie vermutlich etwas komplett anderes.
Wir laden Sie ein: Lassen Sie sich auf das Vorbringen ein und bewerten Sie es zum Schluss. Die Lesedauer beträgt ca. 3 bis 4 Stunden. Reden Sie mit Freunden, Familie, Ihrem Hausarzt, politischen Entscheidungsträgern oder anderen Personen Ihres Vertrauens darüber. Denn das miteinander reden haben wir in diesem Jahr fast verlernt. Zu verhärtet sind die Meinungsfronten. Es gibt nur mehr schwarz und weiß und eine schweigende Mehrheit, die all diese Ereignisse und Maßnahmen resignierend über sich ergehen lassen.
Dabei wäre der über 2000 Jahre alte Grundsatz audiatur et altera pars („Es möge auch die andere Seite gehört werden“) heute aktueller denn je.
Gerne können Sie dieses Dokument auch in einem anderen Verfahren verwenden, etwa um Ihren eigenen Prozessstandpunkt zu begründen (zB bei Verwaltungsstrafen infolge Verletzung der Kontaktverbote, Abstandsverbote, bei Strafverfahren wg. § 178 StGB, wegen Diskriminierung wegen Maskenbefreiung oÄ). Allein mit diesem Dokument wird es in der Regel aber nicht getan sein. Wir empfehlen Ihnen zuvor Rechtsberatung einzuholen.
Zu den angefochtenen Bestimmungen und wie der Antrag rechtlich begründet wird, wollen wir uns namens unserer Mandanten noch nicht öffentlich äußern. Der Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof gebietet es, zunächst das Vorverfahren abzuwarten, aber auch, dass sich sein Präsident, die Vizepräsidentin und die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter unbehelligt auf das Vorbringen einlassen können; und das ebenso unbehelligt von neugierigen Rückfragen, die ohnehin unbeantwortet blieben.
Bis es im Verfahren weitergeht, können Sie für sich den Test machen: Wie würden Sie entscheiden? Was würden Sie anstelle der Behörde tun? Was sagen Sie zu all dem?
Ihre
Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Hier geht’s zum Audiatur-Bericht* Teil 1, 2021 (16.03.2021).
Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit davon Abstand das Dokument auf einer von Ihnen betriebenen Homepage/Plattform hochzuladen. Bitte verlinken Sie direkt auf den entsprechenden Beitrag auf unserer Homepage, der unter audiatur.at direkt abrufbar ist.
Hier geht’s zum Audiatur-Bericht*, 16.03.2021
Interview Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger im Wortlaut, 28.06.2021
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