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Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber

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Anfechtung aller „Lockdown-Gesetze“

Wir wurden beauftragt alle aktuellen „Lockdown-Gesetze“ beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Den ersten Teil des 500 Seiten Schriftsatzes (+333 Beilagen) veröffentlichen wir als Bericht. Ein weltweit anerkannter Wissenschaflter wird als Sachverständiger beantragt.

Wir wurden beauftragt alle aktuellen „Lockdown-Gesetze“ beim Verfassungsgerichtshof anzufechten (alles außer "Pflegeheim & Krankenhaus"). Den ersten Teil des 500 Seiten Schriftsatzes (+333 Beilagen) veröffentlichen wir als Bericht. Ein weltweit anerkannter Wissenschaflter wird als Sachverständiger beantragt.

———Sieben Niederösterreicher, davon vier Kleinunternehmer, zwei Pensionisten und ein Sportverein, haben uns, Forsthuber & Partner Rechtsanwälte, beauftragt bei Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Überprüfung aller (!) aktuellen „Lockdown-Gesetze“ und der jeweils aktuellen Verordnung zu stellen; auch jene, die die derzeitigen Kontrollen und Einschränkungen in Wr. Neustadt regelt.

Seit über einem Jahr leben wir in einem Ausnahmezustand. Dementsprechend gab es sehr viel zu sagen: Unser Antrag auf Normenkontrolle vom 16. März 2021 umfasst knapp 500 Seiten und wird mit 333 Dokumente und Belege („Beilagen“) auf über 5600 (!) Seiten bescheinigt. Allein diese Zahlen lassen erahnen, wie umfassend dieses Verfahren wird (sofern der VfGH die Behandlung zulässt). Zudem sollen zahlreiche Wissenschaftler und Fachleute aussagen. Als Sachverständigen haben wir Prof. John Ioannidis von der Stanford Universität (Kalifornien/USA) beantragt. Er ist anerkannter Epidemiologe und einer der meistzitierten Wissenschaftler weltweit.

Ausmaß überschätzt

Für unsere Mandanten ist es unbestritten, dass es bei der Krankheit, die die aktuelle Pandemie auslöste, schwere und tödliche Verläufe geben kann. Das Ausmaß der Gefahr ist aber überschätzt worden. Anfang 2020 wusste niemand was auf uns zukommt. Mittlerweile haben wir einen erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Trotzdem handeln Parlament und Regierung noch immer als wüssten sie nichts davon. Die angeordneten Maßnahmen sind zudem in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt und – was etwa „Lockdownmaßnahmen“ anbelangt - mittlerweile sogar widerlegt. Trotzdem werden die Menschen ihrer Freiheit beraubt. Der Gestaltungsspielraum der Regierung wurde oftmals überschritten.

Bitte an Verfassungsgerichtshof

Unsere Mandanten bitten den Verfassungsgerichtshof inständig, seine Rolle als kontrollierende Instanz wahrzunehmen und den Sachverhalt, nämlich die wirkliche Gefährlichkeit des Virus und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, sauber wissenschaftlich zu ermitteln. Denn das hat die Regierung bis zum heutigen Tag unterlassen.

Ohne Rechtsstaat keine Demokratie

Selbst unter den Bedingungen einer Pandemie haben sich Parlament und Regierung an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten. Ansonsten werden unsere Grundrechte nachhaltig beschädigt. Ohne Grundrechte gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat, und ohne Rechtsstaat keine Demokratie. Unsere Mandanten wollen einen Beitrag dazu leisten, unserer demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren.

Audiatur-Bericht

Unsere Mandanten wollen allen die Möglichkeit geben sich über die Argumente zu informieren. Sie wollen darüber hinaus allen helfen, die eine Anzeige wegen den „Lockdown-Gesetzen“ bekommen haben. Verurteilungen und Strafbescheide dürfen nur aufgrund klar ermittelter Sachverhalte ergehen. Angesichts der erheblichen wissenschaftlichen Kontroversen, insbesondere was die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen anbelangt, kann eine Bestrafung – mit der für unseren Rechtsstaat notwendigen Sicherheit – nicht mehr erfolgen.

Unseren Mandanten ist es zudem ein großes Anliegen die öffentliche Debatte wieder zu versachlichen. Denn das miteinander reden haben wir in diesem Jahr fast verlernt.

Hier geht’s zum Audiatur-Bericht* Teil 1, 2021 (16.03.2021).

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