Für über 1000 Österreicher und EU-Bürger: Anfechtung der Impfpflicht wegen Verletzung der Selbstbestimmung, körperlichen Unversehrtheit und Datenschutz beim Verfassungsgerichtshof eingebracht..
Für über 1000 Österreicher und EU-Bürger: Anfechtung der Impfpflicht wegen Verletzung der Selbstbestimmung, körperlichen Unversehrtheit und Datenschutz beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
In unserem VideoBlog geht es speziell um Grundrechte in Zeiten der Pandemie. Audiatur et altera pars bedeutet: In der Entscheidungsfindung muss auch die andere Seite gehört werden. Das passiert derzeit garnicht. Für alle, die mehr wissen wollen: Video Blog, Hintergründe, Berichte etc. >> Betonung auf dem „a“ [audi-a-tur].
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Ende Jänner 2022 wurde die Impfpflicht für COVID-19 beschlossen, trotz heftiger Kritik und tausender ablehnenden Stellungnahmen. Mit 15. März sollte sie dann gelten. Daraus wurde bekanntlich nichts, denn bis 31. Mai hat sie der Gesundheitsminister mit Verordnung teilweise außer Kraft gesetzt, aber wie lange noch? - „Die Menschen werden schon zu lange im Unklaren gelassen“, kritisieren die beiden Anwälte Dr. Christian Ortner (Innsbruck) und Mag. Gottfried Forsthuber (Baden bei Wien).
Antragsteller aus dem Gesundheitsbereich
Sie haben nun für über 1.200 Österreicher und EU-Bürger eine Gesetzesüberprüfung (Normprüfungsantrag) beim Verfassungsgerichtshof beantragt und fechten das Impfpflichtgesetz an. Rund ein Drittel der Mandanten der beiden Rechtsanwälte sind im Gesundheitsbereich tätig, sie sind dem Impfdruck verstärkt ausgesetzt. In ihrem beruflichen medizinischen Alltag beobachten sie laufend Nebenwirkungen der Impfung und deren mangelnde Wirksamkeit.
Gesetz greift in Grundrechte ein
RA Forsthuber wird auch den elektronischen Impfpass anfechten: „Mit der Impfpflicht ist eine massive Datenspeicherung verbunden. Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, ob wir das wirklich wollen”, sagt er. “Mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit hat das nichts mehr zu tun. Tatsächlich sollte die sogenannte Impfung eine persönliche Entscheidung sein, die der Staat zu respektieren hat.“
RA Ortner bekräftigt: „Es ist untragbar, dass ein Gesetz, das derart in Grundrechte eingreift, sozusagen in Evidenz gehalten wird, mit der Möglichkeit, es jederzeit scharf zu stellen. Denn die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Therapie ist nicht ausreichend erprobt und angesichts der immer harmloser verlaufenden Mutationen wie Omikron sollte die Entscheidung zur Impfung jedem selbst überlassen bleiben. Damit sollte sich auch der VfGH auseinandersetzen!“
Gesetz widerspricht dem Datenschutz
Vorgebracht wird u.a., dass das vorliegende Gesetz gegen die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit verstößt sowie gegen das Verbot, einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden. Ebenso widerspricht es dem Grundrecht auf Datenschutz und dem Gleichheitsgrundsatz, indem es Menschen mit Wohnsitz in Österreich anders behandelt als etwa Urlauber.
Rasterfahndung im Verwaltungsstrafrecht
„Ab 1.Juni sind Strafen zu erwarten, die extensive Speicherung von Gesundheitsdaten läuft bereits”, so die beiden Anwälte. “Durch das Impfpflichtgesetz werden grundlegende rechtliche Fragen aufgeworfen, die wir klären müssen. Es wurde ein neuer Deliktstypus geschaffen, die Rasterfahndung im Verwaltungsstrafrecht eingeführt. Allesamt unverhältnismäßige Maßnahmen, die die Grundrechte verletzen.“
Weiters wird das Gebot der Bestimmtheit von Gesetzen (Art 18 B-VG) verletzt.
Was können Sie rechtlich gegen die Impfpflicht tun? Hier erfahren Sie mehr über die "Sammelklage" bzw. den VfGH-Antrag. Bonus: Verhalten bei Kontrollen.
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