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Energie, Preise, Inflation. Was tun? (Teil 1, Video)

Teil 1. Wie die Regierung die Wirtschaftskrise verschläft und was Sie tun können. Der Fehler im System, wie kommt der Strom/Gaspreis zustande?

Teil 1. Wie die Regierung die Wirtschaftskrise verschläft und was Sie tun können. Der Fehler im System, wie kommt der Strom/Gaspreis zustande?

In unserem VideoBlog geht es speziell um Grundrechte. Audiatur et altera pars bedeutet: In der Entscheidungsfindung muss auch die andere Seite gehört werden. Das passiert derzeit garnicht. Für alle, die mehr wissen wollen: Video Blog, Hintergründe, Berichte etc. >> Betonung auf dem „a“ [audi-a-tur].
Im Video finden Sie eine Zusammenfassung des untenstehenden Artikels. Liken. Teilen. Sagen Sie es weiter!

Preise mit 50 Cent die Kilowattstunde treiben derzeit Haushalte und Unternehmer die Sorgenfalten ins Gesicht. In der aktuell sehr angespannten Situation ist es wesentlich alle Förderungen zu nutzen. Nun stellt sich die Frage, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind. Schützt der Staat das Eigentum der Bürger / Unternehmer / letztendlich der Wähler ausreichend?

Welche Unterstützung gibt es?
#
Die Regierung hat eine Strompreisbremse für Haushalte bis 2.900 kw/h mit 10ct. + USt gedeckelt. Darüber hinaus zahlt man den Normalpreis.
# Für Unternehmen, die viel Energie benötigen, gibt es einen Energiekostenzuschuss.
# Von Klimabonus und anderen Einmalzahlungen haben Sie sicher schon gehört. Was sagt Ihnen aber der Grundversorgungstarif?
# Gibt es darüber hinaus irgendwelche nennenswerten politischen Anstrengungen das Problem zu lösen? Wäre dies nicht die allererste Maßnahme – vor dem massiven Einsatz von Steuergeld?

Bevor mögliche Lösungen vorgestellt werden können, ist es wesentlich zwei Dinge zuvor zu besprechen.

1. wie kommt überhaupt der Preis zustande?
2. wieso kommt es zu diesen horrenden Preissteigerungen?

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Video auf Odysee.com anschauen:

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ad 1. wie kommt überhaupt der Preis zustande?

Es gibt zwei Arten beim Handel mit Strom:
# Langfristiger Handel (größter Teil; Termingeschäfte im Voraus); nicht der kompletter Bedarf wird eingekauft, immer etwas unter Nachfrage.
# Kurzfristiger Handel (hier: Merit-Order Prinzip); damit wird der (uA) tagesaktuelle Bedarf abgedeckt. Strom kann nicht gelagert werden, niemand weiß im Voraus, wie viel Strom an einem Tag verbraucht wird. Wenn Stromanbieter zu viel Strom kaufen, der unverbraucht bleibt, machen sie ein Verlustgeschäft

Nur diese Restmenge (aus dem kurzfristigen Handel) treibt den Preis für den gesamten Strom am Markt in die Höhe.

Was ist das Merit-Order-Prinzip?
#
Das teuerste Kraftwerk bestimmt den Börsenpreis bei Strom.
# Zuerst Strom vom billigsten Erzeuger (idR. z.B. Sonne, Wasser- oder Windkraft)
# Sodann vom nächst billigeren Erzeuger etc.
# Das letzte Kraftwerk ist das Teuerste. (in Ö idR Gaskraftwerk); und nach diesem richtet sich der Preis für den gesamten Strom auf dem Markt.

Gesetzliche Grundlage bilden dafür Verordnungen und Richtlinien der europäischen Union („Energieunion“). In Österreich umgesetzt zB. mit dem „Verrechnungsstellengesetz“.[1] Auch wenn die Merit-Order zur Förderung erneuerbarer Energien sinnvoll war bzw. ist, zum jetzigen Zeitpunkt, kann bzw. muss sie seitens der Politik ausgesetzt werden, um dem Sterben der kleinen Betriebe und den horrenden Kosten für Haushalte kurzfristig ein Ende zu setzen.

Alternativen zum Merit-Order-Prinzip
Seit der Strom- und Gaspreisliberalisierung, dem Handel mit Energie 2001, sind die Preise gestiegen. Derzeit zahlen wir mehr als vor der Liberalisierung. Es geht aber auch anders. Wie in Österreich vor 2001, hat die Schweiz heute noch ein vergleichbares Modell:
# Energiemarkt nicht liberalisiert.
# Kunden können sich Stromanbieter nicht aussuchen.
# Es gibt einen Durchschnittspreis.
# Bezahlt werden muss genau der Energiemix, der gekauft wird.

Das erklärt zu einem Teil, wieso die Inflation in der Schweiz niedriger, als in Österreich, der EU ist.

Welche Möglichkeiten gäbe es auf EU-Ebene?
#
Regulierungsmöglichkeiten bei der „Energiepreisbörse“ schaffen (gezielten Eingriff in den Börsenmarkt ermöglichen).
# Kurzfristig: Strompreis von Gas oder von allen fossilen Energien entkoppeln.

Die Preisbildung schließt derzeit fossile Brennstoffe mit ein. Wie die Regulierungsbehörde bei außergewöhnlichen Umständen in den Börsenhandel eingreifen kann, müsste es vergleichbare Möglichkeiten bei der Energiebörse geben. Es wäre relativ einfach und sehr dringend, endlich ins Tun zu kommen. Derzeit erleben wir jedoch mehr oder weniger zielgerichtete Staatschefs, Regierungen, die immer wieder von einer „europäischen Lösung“ reden, ihre „nationalen Lösungen“ mit viel Steuergeld erkaufen, in der Sache aber rein Garnichts weiterbringen. Verbitterte Anmerkung eines unserer Mandanten: „Europäische Lösung“ klingt einfach schöner als „keine Ahnung, ist eben so.“ Es zahlt ja ohnehin der Wähler.“

Fortsetzung in Teil 2.

[1][1] Langtitel: „Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden“, StF: BGBl. I Nr. 121/2000 idF BGBl. I Nr. 107/2017; dort : insb. § 1 bzw. § 10.

 

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