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Schwarz-Blau und Corona (Video)

Wie Schwarz-Blau Maßnahmen und Schäden aufarbeiten, Bürger beteiligen und Strafen zurückzahlen kann.

Wie Schwarz-Blau Maßnahmen und Schäden aufarbeiten, Bürger beteiligen und Strafen zurückzahlen kann.

Als erstes Bundesland entschuldigt sich Niederösterreich für die Corona-Maßnahmen. Und zwar mit einem 30 Millionen Euro schweren „Corona-Fonds“. Den hat die künftige schwarz-blaue Landesregierung angekündigt. Mit dem Geld will das Land Corona-Strafen zurückzahlen. Als Wiedergutmachung. Bei einzelnen Punkten kam reflexartig Kritik von bekannten Medien, Ärztekammerfunktionären und politischen Hardlinern. „Ja Dürfens das überhaupt?“

Die wichtigsten Punkte:
#1 Rückzahlung von Strafen
#2 Aufhebung der Impfpflicht für Landesbedienstete
#3 Impfwerbung
#4 Evaluierungskommission
.

 

 

Video auf Odysee.com anschauen:

Schwarz-Blau und Corona (Video)

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#1 Rückzahlung von Strafen

Gesetzlich hätte nur jener Bürger Anspruch auf Rückersatz der Strafe, der sich gerichtlich wehrt, bis zum VfGH durchkämpft, der ihm dann Recht gibt. Etwa 52 Pandemie-Verordnungen hat der Verfassungsgerichtshof österreichweit aufgehoben. Alle anderen, die im gleichen Zeitraum auch gestraft wurden, aber gezahlt haben, sollen jetzt die Strafe als Förderung zurückerhalten. Schnell kam die Frage auf: Wie geht das? Eine Möglichkeit ist: Das Land zahlt dem Einzelnen eine Förderung in Höhe der Strafe und allfälliger Vertretungskosten. Amtsmissbrauch in den Raum zu stellen, ist offenbar ein letztes Zucken von Maßnahmen-Fanatikern oder Menschen, die wirklich etwas gegen Aufarbeitung haben. Wo ein Wille da ein Weg!

#2 Aufhebung der Impfpflicht für Landesbedienstete

Was muss ein Dienstgeber tun? Sich im Rahmen der Fürsorgepflicht um die Sicherheit der Dienstnehmer kümmern. „Der Chef“, der seine Dienstnehmer einseitig zu einer medizinischen Maßnahme oder invasiven Eingriff verpflichten will, widrigenfalls sie entlassen werden, muss sich vorher über das zu verabreichende Präparat (Impfung) oder die Maßnahme (Test) informieren (§ 3 Abs. 2 B-BSG bzw. § 3 Abs. 2. ASchG). Immerhin will er die Dienstnehmer unterschiedlich behandeln (geimpft, ungeimpft, getestet, ungetestet,…).

Das absolute Minimum dabei ist, den Beipackzettel – bzw. die Zulassungsunterlagen der EMA zu lesen und zu verstehen, wofür das Präparat zugelassen ist; was die EMA eigentlich zugelassen hat.

Schauen wir in den "Beipackzettel" . Was steht dort auf Seite 2, Pkt. 4.2. ? In der Produktinformation der europäischen Arzneimittelbehörde EMA beispielsweise betreffend „Comirnaty“ (bioNTec)[1], und zwar im Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. Dezember 2021 findet sich auf Seite 2 – also gleich am Beginn sehr eindeutig:

“4.1 Therapeutic indications
Comirnaty is indicated for active immunisation to prevent COVID-19 caused by SARS-CoV-2 virus, in individuals 12 years of age and older.”

Ebendort findet sich auf Seite 27:
„1. What Comirnaty is and what it is used for
Comirnaty is a vaccine used for preventing COVID-19 caused by SARS-CoV-2 virus.”

Bzw. In der nunmehr verfügbaren deutschen Version:
„Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion wird zur aktiven Immunisierung von Personen ab 12 Jahren zur Vorbeugung von COVID-19 durch SARS-CoV-2 angewendet.”

Zur Wirksamkeit: In den jeweiligen Berichten (hier Punkt 2.5.4 für Comirnaty), in denen die EMA in ihrem Assessment Report erklärt, dass sie – man muss es so formulieren - keine Ahnung hat, inwieweit die Substanz die Virenübertragung unterbindet. Die EMA erklärt, dass sie die Verhinderung eines schweren Krankheitsverlaufs vermutet, diesen aber aufgrund der Seltenheit in den von ihr vor bedingter Zulassung gemachten begrenzten Studien nicht mit statistisch relevanter Datenlage behaupten kann.[2]

Aufgrund dieser Aussagen im Assessment Report, konnte die Zulassung der Substanzen nur für die etwaige Verhinderung des schweren Krankheitsverlaufs, aber nicht für die Verhinderung der Infektion und damit Infektiosität gegeben werden. Soviel zum Spruch man hat es angeblich „nicht besser gewusst“. Zumindest die Packungsbeilage sollte man lesen. Dort steht auch nicht alles drinnen, aber es wäre ein Anfang gewesen.

#3 Impfwerbung

Das führt uns zur Werbung für Präparate, die Gentechnik verwenden. Obwohl es sehr strenge Auflagen für die Werbung für Medizinprodukten gibt, wurde in den letzten drei Jahren so ziemlich jede Auflage gebrochen. Es wurden Behauptungen aufgestellt, die nachweislich politisch motiviert oder vom Prinzip Hoffnung getragen waren. Nebenwirkungen wurden bagatellisiert oder geleugnet. Mangels rechtliche Grundlagen konnte kein Adressat dieser Werbungen dagegen vorgehen. (§ 16 UWG)

  • § 6 Abs. 2 AMG stellt ein Verbot von Behauptungen auf, die (i) den Tatsachen nicht entsprechen oder (ii) irreführende Angaben enthalten.
  • # Ein Großteil der öffentlichen Impfwerbung widerspricht
  • >> dem Verbot der Irreführung, sowie
  • >> dem Gebot vollständiger Informationen.
  • # Das Vorenthalten von Tatsachen kann irreführend sein, wenn bedeutende Details weggelassen werden und dadurch die angesprochen Kunden Verkehrskreise ein verzerrtes Bild vom Arzneimittel bekommen.
  • # Werbebilder von Angehörigen von Heilberufen sind gemäß § 53 Abs. 1 Z. 1 AMG verboten.

 

Dass diese Praxis jetzt zumindest in Niederösterreich beendet wird, löst Schnappatmung bei Vertretern der Ärztekammer (ÄK), Journalisten, Politvertretern links der Mitte aus. Ich frage mich nur: Wieso? Noch immer wird einer Hoffnung nachgelaufen, die von Anfang an inexistent war und sich mittlerweile völlig zerschlagen hat - um es diplomatisch zu sagen. Immerhin ist in Niederösterreich damit jetzt Schluss.

#4 Evaluierungskommission

Das bringt uns zur sogenannten Evaluierungskommission, einem unabhängigen Gremium, das für die Aufarbeitung geschaffen werden soll. Dort sollten die Bereiche Medizin, Politik/Recht,Gesellschaft/Medien, Menschen, besprochen werden.

Zur Arbeitsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) gäbe es einige wichtige Eckpunkte:
#1 Treffen der Corona-Kommission sollen im Internet live übertragen werden, jede/jeder soll die Gelegenheit haben sich laufend zu informieren.
#2 Es muss ein Fragerecht für Bürger geben.
#3 Anhörungen von Menschen aus den unterschiedlichen Bereichen müssen dabei eine zentrale Rolle spielen.
#4 Vergleiche mit anderen Staaten, die keine oder nur wenige Maßnahmen hatten; Vertreter einladen (zB Florida, Schweden).
#5 Welche Rolle spielten die Medien, wie wurden sie informiert, was haben sie aus den Informationen gemacht?
#6 Internationale, unabhängige Experten, wie Prof. John Ioannidis, Peter Peter McCullough, Robert Malone mögem zur Stellungnahme eingeladen werden.
#7 Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Vertreter der Bezirkshauptmannschaften, berufliche Parteienvertreter, der Exekutive sollen einbezogen werden (dh. die Praktiker).

Neben der Tätigkeit der Kommission sollen Beschaffungsvorgänge evaluiert werden, und der Landesrechnungshof möge diese im Rahmen seiner Aufgaben prüfen.

Gräben zuschütten heißt nicht Fehler begraben. Wahre Aufarbeitung bedeutet nämlich sich mit die Fehlern auseinanderzusetzen, daraus zu lernen und Konsequenzen zu ziehen. Das, was in Niederösterreich hoffentlich bald beginnt, kann nur ein erster Schritt sein. Immerhin geht es um unser gesellschaftliches Miteinander, unsere Demokratie und unsere Bürgerrechte.

 [1] /07/2021 Comirnaty - EMEA/H/C/005735 - II/0038/G, https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty#authorisation-details-section; Comirnaty : EPAR - Product Information, 07.08.2021, https://www.ema.europa.eu/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf

[2] EMA, Assessment report Comirnaty, 19.02.2021, ”statistically certain conclusion cannot be drawn https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

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