Viele Studenten, Schüler und andere Jugendliche bessern sich ihr Taschengeld auf und arbeiten inner- und außerhalb der Ferien. Eine tolle Sache um Erfahrung zu sammeln und den Lebenslauf aufzubessern! Doch welche Grenzen müssen dabei beachtet werden um Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nicht zu gefährden?
Viele Studenten, Schüler und andere Jugendliche bessern sich ihr Taschengeld auf und arbeiten inner- und außerhalb der Ferien. Eine tolle Sache um Erfahrung zu sammeln und den Lebenslauf aufzubessern! Doch welche Grenzen müssen dabei beachtet werden um Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nicht zu gefährden?
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Studierende dürfen nebenbei maximal 10.000€ jährlich verdienen ohne dass dies schädlich für die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag ist.
Bei diesem Betrag handelt es sich um die Bemessungsgrundlage der Lohn- bzw. Einkommensteuer, also das Einkommen ohne 13. und 14. Monatsgehalt. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüssen.
Übersteigen der Betrag 10.000€, muss der übersteigende Betrag zurückbezahlt werden.
Verdient beispielsweise der Student Max 10.500€ im Jahr 2014 muss, je nachdem wer die Familienbeihilfe bezieht, er oder die Bezugsperson (Mutter oder Vater) 500€ von der bezogenen Familienbeihilfe zurückbezahlen.
Im nächsten Jahr besteht wieder voller Anspruch, aber Achtung, dies muss beim zuständigen Finanzamt erst beantragt werden.
Tipp: Volljährige, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können beim Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Girokonto erfolgt. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird dann auch der Kinderabsetzbetrag angewiesen, wozu kein gesonderter Antrag erforderlich ist. Erforderlich dazu ist die Unterschrift der anspruchsberechtigten Person (Mutter oder Vater).