Jungunternehmern soll der Eintritt in die Wirtschaft leichter gemacht werden. Daher soll die Gründung einer GmbH günstiger werden. Was ist dabei zu beachten? Ist wirklich alles positiv an der Reform?
Jungunternehmern soll der Eintritt in die Wirtschaft leichter gemacht werden. Daher soll die Gründung einer GmbH günstiger werden. Was ist dabei zu beachten? Ist wirklich alles positiv an der Reform?
Dem Parlament liegt derzeit eine Regierungsvorlage betreffend der Änderung des Gesellschaftsrechts vor (GesRÄG 2013). Ziel ist es in erster Linie, die Gründungskosten der GmbH zu senken und damit diese Gesellschaftsform attraktiver zu machen.
Die wichtigsten geplanten Änderungen auf einen Blick:
- das Mindeststammkapital zur Gründung einer GmbH soll von € 35.000,- auf € 10.000,- abgesenkt und muss nur zur Hälfte bar eingezahlt werden ( € 5.000,-)
- damit senken sich auch die Tarife für Rechtsanwälte und Notare
- die Eintragung einer neu gegründeten GmbH ins Firmenbuch soll nur mehr in der Ediktsdatei, nicht auch in der Wiener Zeitung, bekannt gemacht werden
- die Mindeststeuersatz bei der Körperschaftsteuer soll gesenkt werden
Was tun?
RAA Mag. Gottfried Forsthuber empfiehlt: „Wer sich bis jetzt die Gründung einer GmbH nicht leisten konnte, sollte jetzt die Chance nützen. Allerdings werden Kreditgeber zumindest am Anfang zusätzliche Sicherheiten verlangen. Es empfiehlt sich daher über einen Zeitraum von zB 5 Jahren das Stammkapital Schritt für Schritt aufzustocken.“
Hinsichtlich der beabsichtigen Erleichterungen für Neugründer, meint er: „Ich bin mit der GmbH-Neu nicht 100%ig zufrieden, jetzt kann man nur das Beste daraus machen. Im nächsten Schritt, müsste das Gewerberecht stark entrümpelt werden, das würde (Jung)Unternehmern am Meisten helfen.“
Kostensenkung bei vielen Punkten
Mit der Senkung des Mindeststammkapitals um mehr als die Hälfte wird auf Forderungen nach einer Kapitalgesellschaft mit einem geringeren beziehungsweise sogar keinem Mindeststammkapital reagiert. Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft ist, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. In anderen Ländern gibt es Kapitalgesellschaften ohne Mindestkapital, zum Beispiel die so genannte „Limited“ in Großbritannien.
Weiters soll für die Gründung bestimmter Einpersonen-Gesellschaften mittels einer „Mustersatzung“ - also einer standardisierten Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft - ein eigenes, stark verbilligtes Verfahren eingeführt werden.
Dass eine neu gegründete GmbH im Firmenbuch eingetragen wurde nur mehr in der Ediktsdatei und nicht mehr in der Wiener Zeitung bekannt gemacht wird, spart weitere Gründungskosten. Eine spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrags ist jedoch weiterhin in der Wiener Zeitung bekannt zu machen.
Gemischte Reaktionen in Lehre und Praxis
Obwohl es schon seit längerer Zeit die Forderung nach einer leichter zugänglichen Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung gibt, stößt die Vorlage bei Lehre und Praxis auf Kritik. Die Einen gehen von einem großen Schaden am Ansehen der GmbH und einem zu kleinen Haftungsfonds, der zu einer erleichterten Gründung von Betrugs-GmbHs führt, aus, die anderen bemängeln das weitere Fehlen einer 1-€-Gesellschaftsform in Österreich. Tatsächlich stellt sich die Frage, ob eine neue Gesellschaftsform nicht die bessere Lösung wäre als die „GmbH-light“.
Das GesRÄG 2013 soll schon ab 01.07.2013 in Kraft treten.
Die Regierungsvorlage: RV 21. 5. 2013, 2356 BlgNR 24. GP
Update zu den weiteren Rechtsentwicklungen: Sieg der Vernunft: Entschärfung der radikalen „GmbH-neu“ geplant