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Keine GIS-Gebühren für Internet-Anschluss

Muss man schon für seinen Internet-Anschluss GIS-Gebühren bezahlen? Es ist ja möglich über das Internet Inhalte des ORF und des staatlichen Rundfunks zu empfangen.

Muss man schon für seinen Internet-Anschluss GIS-Gebühren bezahlen? Es ist ja möglich über das Internet, Inhalte des ORF und des staatlichen Rundfunks zu empfangen.

An und für sich genügt schon der Besitz einer betriebsbereiten Rundfunkempfangseinrichtung (z.B. TV-Gerät, Radio) um die Gebührenpflicht auszulösen. Eigentlich eignet sich auch jeder Computer und viele andere Geräte schon, um den ORF und andere Rundfunkprogramme per Streaming und z.B. mittels der TVThek zu empfangen. Für einen Computer, ein Tablet, ein Smartphone und ähnliche Geräte müssen Fernsehgebühren jedoch nur dann bezahlt werden, wenn das Gerät durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 30. Juni 2015 nämlich entschieden, dass eine Verbreitung über das Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit nur über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte bezahlen müssen. Davor wurde davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig ist.

So wurde einem Wiener dafür, dass er ein Notebook (Laptop) ohne Rundfunkempfangsmodule hatt, im Jahr 2013 eine Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 21,54€ vorgeschrieben. Er ging rechtlich dagegen vor, bis der VwGH im Juni 2015 die oben genannte Entscheidung traf.

Nun ist klar, dass lediglich ein Computer ohne TV-Karte keine Gebührenpflicht auslöst. Wer bisher unrichtigerweise Gebühren bezahlt hat,
- muss die Gebühren nicht weiterhin bezahlen und kann beim GIS
- einen Feststellungsbescheid anfordern, dass keine Gebührenpflicht besteht und
- unrichtigerweise bezahlte Gebühren zurückfordern.

Die Entscheidung.
Informationen zu Rundfunkgebühren.

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