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Störung der öffentlichen Ordnung

Sonntagmorgen am Salzburger Bahnhof: Ein Mann fährt auf dem Fahrrad mit aufgespannten Regenschirm durch die Bahnhofshalle und tätigt bedenkliche Aussagen. Wofür muss er sich verantworten?

Der Sachverhalt

Sonntagmorgen 08.05 in der Anker-Bäckerei am Bahnhof in Salzburg: ein Mann beklagt sich beim Frühstück mit der Aussage "Die drei Weiber sind gleich wie unsere Politik! Bringen nichts weiter!" über die Bedienung. Dabei beobachten ihn zwei Polizisten. Dann steht er auf, schwingt sich auf sein Fahrrad und fährt mit aufgespanntem Regenschirm durch die Bahnhofshalle um sich eine Zeitung zu besorgen. Mehrere Passanten müssen ihm ausweichen. Um 08.10 ist er in der Bäckerei zurück und wird von den Beamten auf sein Verhalten angesprochen. Seine Antwort: "Ihr seid's Idioten". Nachdem er sich weigert sich auszuweisen, wird er festgenommen und zur Identitätsfeststellung auf die Polizeiinspektion mitgenommen.

Die Sache hat ein Nachspiel: er erhält ein Straferkenntnis über knapp 330€. Zur Last werden ihm drei Delikte gelegt: Die Verletzung des öffentlichen Anstandes durch die Aussage "Die drei Weiber sind gleich wie unsere Politik! Bringen nichts weiter!", die Verletzung des öffentlichen Anstandes durch die Beschimpfung der Beamten und die Verletzung der öffentlichen Ordnung durch das Lenken seines Fahrrads mit aufgespanntem Schirm in der Bahnhofshalle. Dafür sollte er jeweils 100€ (plus 10% Verfahrenskosten) zahlen.

Er brachte dagegen beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg Beschwerde ein.

Die Entscheidung

Das Landesverwaltungsgericht hob die Strafe bezüglich der ersten Aussage "Die drei Weiber sind gleich wie unsere Politik! Bringen nichts weiter!" auf. Derartige Aussagen müssen vor dem Hintergrund des Art 10 EMRK und Art 13 StGG (der Meinungsfreiheit) nämlich grundsätzlich als Äußerungen von Kritik und von Missfallen zugelassen werden.

In den anderen zwei Punkten wurde die Strafe bestätigt.

Die gesamte Entscheidung.

 

 

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