Alkotests stehen bei Verkehrskontrollen schon lange am Programm. Jetzt gibt es auch Vortests für Drogen.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) erließ eine Verordnung über die zur Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren geeigneten Geräte und die ermächtigten Organe der Straßenaufsicht.
Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Suchtgiftvortestgeräten gibt es schon länger. Der Bundesminister für Inneres kann mit Verordnung geeignete Speichelvortestgeräte zur Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren bestimmen. Mittlerweile werden am Markt Speichelvortestgeräte angeboten, deren Messgenauigkeit für einen polizeilichen Einsatz geeignet erscheint, so dass nun die Speichelvortestgeräteverordnung 2017 erlassen wurde. Sie tritt mit 09.03.2017 in Kraft.
Die Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren ist am Ort der Amtshandlung unter größtmöglicher Schonung des Ansehens des Probanden vorzunehmen.
Auch andere hierfür besonders geschulte Organe der Straßenaufsicht können zu Überprüfung ermächtigt werden.