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Aktuelles

VfGH zu türkischen Doppel-Staatsbürgerschaften

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied, ob die österreichische Staatsbürgerschaft auf Grund einer angeblichen türkischen „Wählerevidenzliste“ entzogen werden darf.

Der aktuelle Fall

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte über ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft infolge möglichem Wiedererwerbes der türkischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. 

Unzulässige Doppelstaatsbürgerschaft?

Ausgangspunkt war der Fall eines in der Türkei geborenen Mannes, der sich vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen hat und seit 1996 (nach Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Im Dezember 2017 ging die Wiener Landesregierung auf Grund einer von der FPÖ vorgelegten angebliche türkische „Wählerevidenzliste“ davon aus, dass er die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen hat. Deswegen sollte er die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Die Liste mit circa 100.000 Namen soll der FPÖ angeblich anonym zugespielt worden sein.

Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte den Bescheid der Wiener Landesregierung über den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft im August 2018. 

Die Entscheidung

Das Verfahren vor dem VfGH ergab, dass die fragliche "Wählerevidenz" kein taugliches Beweismittel für die Feststellung der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit darstellt.

Der Betroffene ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden. Das Verwaltungsgericht hat im vorliegenden Fall seine Verpflichtung zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht ausreichend erfüllt.

Dem Mann kann auch nicht vorgehalten werden, dass er seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, weil er keinen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vorgelegt hat. Die Voraussetzungen für den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen nämlich von der Verwaltungsbehörde bzw. dem -gericht festgestellt werden. Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes liegt bei der Behörde. Es darf also nicht die Beweislast für den (Nicht-)Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ohne weiteres auf den Betroffenen überwälzt werden.

Der Mann behält also seine österreichische Staatsbürgerschaft.

Die Auswirkungen

Insgesamt sind in Wien rund 18.000 Fälle wegen der Liste anhängig. Diese Verfahren sollen jetzt ohne Verlust der Staatsbürgerschaft abgeschlossen werden.

In 34 Fällen in Wien ist bereits die Doppelstaatsbürgerschaft aberkannt worden. Weitere rund 100 Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig und können jetzt durch Rechtsmittel bekämpft werden.

Die gesamte Entscheidung (pdf).

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