Smart Meter und intelligente Stromgeräte endgültig ein Fall für das Höchstgericht – EuGH soll klären.
Der OGH hat entschieden: Verfahren gegen Stromkunden dürfen bis zur Klärung durch den EuGH unterbrochen werden.
Seit eineinhalb Wochen lebt eine Tierärztin aus Michelbach (Bezirk St. Pölten) ohne Strom – ihr Netzbetreiber hatte nach ihrer Weigerung, den Zähler tauschen zu lassen, die Versorgung gekappt. Die Stromabschaltung stellt sie vor enorme berufliche und private Herausforderungen.
„Meine Mandantin ist seit über einer Woche ohne Strom und muss ihre tierärztliche Arbeit unter äußerst schwierigen Bedingungen weiterführen“, schildert Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber, der die Tierärztin in dem laufenden Verfahren vertritt.
Jetzt gibt es Hoffnung: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss vom 7. Mai 2025 klargestellt, dass laufende Gerichtsverfahren rund um den verpflichtenden Smart-Meter-Tausch unterbrochen werden müssen, solange entscheidende Fragen auf europäischer Ebene offen sind.
„Die Entscheidung vom 7. Mai ist ein großartiger Zwischenerfolg für die Stromkunden in Österreich. Anhängige Verfahren müssen nun unterbrochen werden – der OGH hat ein Machtwort gesprochen.“
Der OGH legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zentrale Fragen zur Vereinbarkeit österreichischer Vorschriften mit dem Unionsrecht vor – insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Wahlfreiheit und den Pflicht-Einbau digitaler Stromzähler.
Klarstellung für alle Verfahrensarten
Wesentlich an der Entscheidung ist auch: Sie betrifft nicht nur jene Fälle, in denen Verbraucher selbst geklagt haben, sondern auch Verfahren, in denen Verbraucher beklagt wurden. Damit sind sämtliche laufende Verfahren – aktiv wie passiv – erfasst.
Signalwirkung für die Instanzen
Die Entscheidung des OGH hat Signalwirkung: Auch die Bezirksgerichte sind nun aufgerufen, der höchstgerichtlichen Sichtweise zu folgen und Verfahren auszusetzen, bis der EuGH seine Einschätzung abgibt.
Die Kanzlei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte vertritt zahlreiche betroffene Stromkunden österreichweit und sieht in dieser höchstgerichtlichen Weichenstellung einen Meilenstein für den Schutz der Verbraucherrechte und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Link Entscheidungstext im RIS - GZ 8Ob14/25d
„Dieses Vorabentscheidungsverfahren ist für die Entscheidung im vorliegenden Fall, in dem die Beklagte einen Einwand der Zug-um-Zug-Leistung erhoben hat, präjudiziell.“
Der OGH hat in einem Aktivprozess eines Endverbrauchers zu GZ 6 Ob 218/24p zu eben jenen dargestellten Vorfragen ein gleichgelagertes Verfahren bereits unterbrochen.
Artikel:
OGH unterbricht plötzlich Verfahren von Stromrebellen | heute.at
Smartmeter-Eklat - Warum eine Tierärztin jetzt ohne Strom dasteht | krone.at
Tierärztin verweigert Smart Meter-Einbau: Energiebetreiber lässt ihr den Strom abdrehen | Report24
Kein Smart Meter: Netzbetreiber dreht Tierärztin den Strom ab - oe24.at
Kampf gegen Smart Meter – "Tiere in Gefahr": Ärztin wurde Strom abgedreht | Heute.at
Strom abgedreht: Tierärztin verweigert Smart Meter - noe.ORF.at
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