Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Willkommen

Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber

Herzlich Willkommen bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte!
Ihr Recht ist unser Auftrag! Als Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufverträge, Verwaltungsrecht Strafrecht, Familien- & Erbrecht, Immobilien-, Miet- & Wohnrecht, Insolvenzen, Betreiben von Forderungen uvm. Erfahren Sie mehr über Ihren Anwalt in Baden.

Suchen

Aktuelles

Wegen Zwangsheirat verurteilt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte zum ersten Mal eine Verurteilung wegen Zwangsheirat.

Der aktuelle Fall

Indischstämmige Eltern versuchten es, ihre Tochter zu nötigen, einen ihr weitgehend fremden Mann zu heiraten. Die Tochter war damit nicht einverstanden. Sie fügte sich aber ihrem Schicksal und hatte mit dem – von den Eltern ausgewählten – Mann Geschlechtsverkehr.

Die Eltern setzten sie unter Druck und drohten ihr damit, den Kontakt zu ihr abzubrechen und sie gar nicht mehr zu sehen und zu unterstützen wenn sie den Mann nicht heiratet. Das war ihr zu viel: sie versuchte Selbstmord zu begehen indem sie aus dem Fenster sprang.

Zu einer tatsächlichen Heirat kam es nicht.

Das Verfahren bisher

Die Eltern hatten sich wegen Zwangsheirat zu verantworten. Diesen Straftatbestand gibt es erst seit Anfang 2016 in § 106a StGB. Da es nicht zur Heirat kam, wurden sie wegen dem Versuch angeklagt.

Sie wurden vom Schöffensenat des Landesgerichts für Strafsachen Wien jeweils zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Angeklagten erhoben Nichtigkeitsbeschwerden an den Obersten Gerichtshof (OGH).

Die Entscheidung

Bei dem von den Eltern gesetzten Verhalten handelt es sich um eine Nötigung zur Heirat durch „Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte“. Der Umstand, dass die Tochter mit dem Mann einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, steht der Annahme der Nötigung nicht entgegen, so der OGH.

Einen freiwilligen Rücktritt der Eltern erblickte der OGH nicht: sie konnten nicht beweisen, dass sie aus freien Stücken von der Hochzeit abgesehen haben und nicht wegen des „schockierenden und drastischen Widerstands“ ihrer Tochter.

Der OGH bestätigte den Schuldspruch, der damit endgültig ist. Über die genaue Strafhöhe entscheidet noch das Oberlandesgericht Wien.

Die gesamte Entscheidung.

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr:  9-13 Uhr