Die Tabaksteuer für Zigaretten wird ab 01.04.2018 neu gestaffelt.
Die Tabaksteuer für Zigaretten wird ab 01.04.2018 neu gestaffelt. Dabei wird die von der Menge abhängige Steuer angehoben (58 € statt 53 € je 1.000 Stück) und die wertabhängige Steuer gesenkt (37,5 % statt 39 % des Kleinverkaufspreises).
Bei Feinschnitt bleibt es bei 56 % des Kleinverkaufspreises, die Mindestverbrauchsteuer wird aber von mindestens 100 € auf mindestens 110 € je Kilogramm angehoben.
Außerdem wird - bereits ab 01.08.2017 - im Tabakmonopolgesetz zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Trafikanten die Mindesthandelsspanne für Zigaretten und Feinschnitt angehoben.
Keine Änderungen gibt es zunächst für E-Zigaretten und Liquids zum Befüllen. Eine Reform auf diesem Gebiet ist bei der nächsten Novelle jedoch gut möglich.
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