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Aktuelles

Tabakkonsum wird teurer

Die Tabaksteuer für Zigaretten wird ab 01.04.2018 neu gestaffelt.

Die Tabaksteuer für Zigaretten wird ab 01.04.2018 neu gestaffelt. Dabei wird die von der Menge abhängige Steuer angehoben (58 € statt 53 € je 1.000 Stück) und die wertabhängige Steuer gesenkt (37,5 % statt 39 % des Kleinverkaufspreises).

Bei Feinschnitt bleibt es bei 56 % des Kleinverkaufspreises, die Mindestverbrauchsteuer wird aber von mindestens 100 € auf mindestens 110 € je Kilogramm angehoben.

Außerdem wird - bereits ab 01.08.2017 - im Tabakmonopolgesetz zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Trafikanten die Mindesthandelsspanne für Zigaretten und Feinschnitt angehoben.

Keine Änderungen gibt es zunächst für E-Zigaretten und Liquids zum Befüllen. Eine Reform auf diesem Gebiet ist bei der nächsten Novelle jedoch gut möglich.

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