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Details zum persönlichen Urlaubstag ("Karfreitag+")

Für wen gilt die neue Regelung? Was bedeutet die "Karfreitagslösung" mit dem persönlichen Urlaubstag in der Praxis? Wie sieht es mit Arbeitszeit, Urlaubsentschädigung und Zuschlägen aus? Hier gibt es die Antworten:

Für wen gilt die neue Regelung? Was bedeutet die "Karfreitagslösung" mit dem persönlichen Urlaubstag in der Praxis? Wie sieht es mit Arbeitszeit, Urlaubsentschädigung und Zuschlägen aus? Hier gibt es die Antworten:

Nachdem der EuGH die österreichische Rechtslage betreffend den Karfreitag (Feiertag nur für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften) als ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Religion gewertet hat (EuGH 22. 1. 2019, C- 193/17, Cresco Investigation, ARD 6634/7/2019), soll nun eine diskriminierungsfreie und unionsrechtskonforme Lösung hergestellt werden.

 „Persönlicher Feiertag“ statt Karfreitag für Evangelische

§ 7 Abs 3 Arbeitsruhegesetz (im Folgenden als "ARG" abgekürzt), wonach für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche auch der Karfreitag ein Feiertag ist, soll zur Gänze entfallen.

Um den betroffenen Arbeitnehmern aber weiterhin die uneingeschränkte Ausübung ihrer Religion zu ermöglichen (sowie Zeit für Erholung oder Freizeitbeschäftigungen) und gleichzeitig die Wirtschaft nicht zu sehr belasten, wird in einem neuen § 7a ARG vorgesehen, dass jeder Arbeitnehmer einmal im Arbeitsjahr einen „persönlichen Feiertag“ aus dem bestehenden Urlaubsanspruch wählen kann, indem der Zeitpunkt eines Urlaubstags je Urlaubsjahr - spätestens drei Monate im Vorhinien - einseitig schriftlich bestimmt werden kann (§ 7a Abs 1 ARG). Die Schriftlichkeit sichert die Transparenz im Hinblick auf den gewählten Zeitpunkt und den allfalligen Entgeltanspruch.

Für wen gilt der "persönliche Urlaubstag"? Auch zB für leitende Angestellte oder Beamte?

Nach § 7a Abs 3 ARG gilt die Regelung über den „persönlichen Feiertag“ auch für Personen, die ansonsten gem § 1 Abs 2 Z 2 bis 9 ARG vom ARG ausgenommen sind (wie etwa leitende Angestellte, Gemeinde- und Landesbedienstete (nicht jedoch Bundesbedienstete), Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben, Hausbesorger, Haushaltshilfen, Landarbeiter, Arbeitnehmer in Theaterunternehmen, Heimarbeiter.). Hinsichtlich der Gemeinde- und Landesbedienstete müssen die Länder binnen 6 Monaten Ausführungsgesetze kundmachen (

Gibt es auch für Lehrer einen "persönlichen Urlaubstag"?

Laut der Begründung des Abänderungsantrags wird durch die gewählte Ausdrucksweise „zustehenden Urlaubs pro Urlaubsjahr“ in § 7a Abs 1 ARG klargestellt, dass Lehrer schon per definitionem davon nicht erfasst sind, weil für diese die Begriffe „Schulferien“ und „Schuljahr“ zur Anwendung gelangen.

Bis wann kann der persönliche Urlaubstag bekannt gegeben werden? (2019: binnen 2 Wochen)

Eine Übergangsbestimmung in § 33a Abs 29 ARG sieht dazu vor, dass binnen drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen der Arbeitnehmer die dreimonatige Frist nicht einhalten muss. Bis dahin hat er in diesem Zeitraum den Zeitpunkt des Urlaubsantritts „frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen“ vor diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber bekannt zu geben.

Kann der Arbeitgeber am "persönlichen Urlaubstag" verlangen, dass trotzdem gearbeitet wird?

Der Arbeitnehmer (!) kann freiwillig entscheiden, auf Ersuchen des Arbeitgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag doch nicht anzutreten (§ 7a Abs 2 ARG). Der neue § 7a Abs 2 ARG sieht dazu weiters vor: „In diesem Fall hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag. Weiters hat er für den bekannt gegebenen Tag außer dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, insgesamt daher das doppelte Entgelt, womit das Recht gemäß Abs 1 erster Satz konsumiert ist.“ Daher stellt sich die Frage: Was gibt es anstatt des Urlaubsentgeltes, wenn am "persönliche Urlaubstag" trotzdem gearbeitet wird?

Gibt es Zuschläge am persönlichen Urlaubstag?

Nach der Begründung des Abänderungsantrags der Regierungsparteien, bedeutet diese Regelung bei einer üblichen Tagesarbeitszeit von acht Stunden, dass bei einer Arbeit an diesem Tag ebenfalls in der Dauer von acht Stunden das Entgelt 200 % beträgt (einmal 100% aus der normalen Arbeitszeit, weitere 100% quasi als "persönlicher Feiertagszuschlag"), bzw dass bei einer Arbeit an diesem Tag von nur vier Stunden das Entgelt insgesamt 150 % beträgt. Diese Regelung soll als lex specialis anderen Regelungen in Zusammenhang mit Freistellungen an Feiertagen vorgehen.

Wie viele "persönliche Urlaubstage" gibt es pro Arbeitsjahr? Wie entsteht der Anspruch darauf?

In der Begründung des Abänderungsantrags wird klargestellt, dass in einem Urlaubsjahr nur ein persönlicher Feiertag in Anspruch genommen werden kann. Wird der „persönliche Feiertag“ in einem Urlaubsjahr nicht in Anspruch genommen, kann diese Wahlmöglichkeit im nächsten Urlaubsjahr nicht nachgeholt werden. Alles bliebe bei der bisherigen Regelung: Der „Alturlaub“ steht in einem solchen Fall im nächsten Urlaubsjahr ungeschmälert zur Verfugung, ist jedoch zur Gänze zu vereinbaren.

Anpassung kollektivvertraglicher Normen

Da (General-)Kollektivverträge dieselben Regelungen zum Karfreitag enthalten, wie sie der EuGH im ARG fur diskriminierend und europarechtswidrig erklärt hat, soll die neue gesetzliche Regelung mit Wirkung ab Karfreitag 2019 auch diese Regelungen ohne Nachwirkung (§ 13 ArbVG) ablösen (§ 33a Abs 28 ARG).

Legistische Umsetzung

Als Basis für den Gesetzesbeschluss dient ein Inititativantrag vom 30.01.2019 (IA 606/A BlgNR 26. GP), mit dem Anpassungen an die aktuellen Ressortbezeichnungen im Bundesministeriengesetz und redaktionelle Berichtigungen ua im ARG vorgenommen werden sollen. Dieser Initiativantrag wurde in der Nationalratssitzung vom 27.02.2019 durch einen Abänderungsantrag (AA-74) der Regierungsparteien ergänzt. Mit dem Tag nach Kundmachung im BGBl sollen daher die oben dargestellten Änderungen im ARG in Kraft treten (sinngemäß ebenso im Bäckereiarbeiter/innengesetz, Feiertagsruhegesetz, Landarbeitsgesetz und Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz)

Haben Sie Fragen betreffend einer Regelung in ihrem Arbeitsvertrag? Wir helfen gerne weiter: 02252 86 3 66, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Soll man als Arbeitgeber den Karfreitag einfach frei geben, oder nicht? Brauchen beide Seiten eine Regelung im Arbeitsvertrag, um Sicherheit zu haben? Antworten darauf finden Sie in unserem Artikel: Frage an Arbeitgeber: Karfreitag frei geben?

Weiterführende Informationen auf der Parlamentshomepage

 

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