Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Willkommen

Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber

Herzlich Willkommen bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte!
Ihr Recht ist unser Auftrag! Als Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufverträge, Verwaltungsrecht Strafrecht, Familien- & Erbrecht, Immobilien-, Miet- & Wohnrecht, Insolvenzen, Betreiben von Forderungen uvm. Erfahren Sie mehr über Ihren Anwalt in Baden.

Suchen

Aktuelles

Die Mieten steigen wieder!

Ab 01.05.2014 müssen viele österreichische Mieter tiefer in die Tasche greifen. Hier erfahren Sie, warum dies gerade jetzt passiert und was zu beachten ist.

 

Ab 01.05.2014 müssen viele österreichische Mieter tiefer in die Tasche greifen. Hier erfahren Sie, warum dies gerade jetzt passiert und was zu beachten ist.

Die Mietzinsrichtwert-Anpassung erfolgt alle zwei Jahre um die durchschnittliche Inflationsrate. Dies ergibt nun eine Erhöhung der Richtwerte um ungefähr 4,6%. Die letzte Erhöhung fand 2012 statt und nächstes Jahr wird keine stattfinden.

Wer ist von der Erhöhung betroffen?

Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten da das Mietrechtsgesetz (MRG) verschiede Anwendungsbereiche hat. Für juristische Laien ist dieses System nicht einfach zu durchschauen und professionelle Beratung zahlt sich in sehr vielen Fällen aus!

Besonders betroffen sind Mieter in MRG-Altbauten (vor dem 01.07.1953 errichtet) und Gemeindebauwohnungen sowie jene, deren Vertrag nach dem 28.02.1994 abgeschlossen wurde und Mieter, die einen Richtwertmietzins vereinbart haben.

Insgesamt betroffen sind ungefähr 350.000 Österreicher.

Kann man gegen die Erhöhung etwas unternehmen?

Die Erhöhung erfolgt im Vollanwendungsbereich des MRG per Schreiben, das aufgrund der 2-wöchigen Frist frühestens am 02.04.2014 abgesendet worden und spätestens am 21.04.2014 angekommen sein muss. Hält sich der Vermieter nicht an diese Fristen, kann die Erhöhung beeinsprucht werden und frühestens im nächsten Monat, wieder unter Einhaltung der Fristen, erfolgen.

Was ist bei der Erhöhung noch zu beachten?

Im vielen Fällen ist eine rückwirkende Erhöhung ausgeschlossen. Sind Sie sich nicht sicher, ob eine rückwirkende Erhöhung rechtens erfolgt ist sollten Sie dies überprüfen lassen.

Warum sind die Richtwerte in den Bundesländern unterschiedlich?

Die Richtwerte wurden 1994 anhand der Baukosten einer „fiktiven Normwohnung“ berechnet und seitdem nur an die Inflation angepasst. Oft wird vorgebracht, dass die Richtwerte daher nicht mehr gerechtfertigt seien.

In Wien ist der Richtwert mit 5,39€ pro Quadratmeter nach der Anpassung am zweitniedrigsten. Am Niedrigsten ist er mit 4,92€ im Burgenland und am teuerstem mit 8,28€ in Vorarlberg.

Warum sind die Mietzinse in den meisten Fällen deutlich höher als der Richtwert?

Zum Richtwert kommen noch die Betriebskosten, die Umsatzsteuer und in der Regel Zuschläge für Lage und Ausstattungsmerkmale hinzu. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Zuschläge genau aufzuschlüsseln. Jedoch muss er sie gut argumentieren können falls der Mieter die Höhe beeinsprucht.

Mit professioneller juristischer Beratung von Anfang an lässt sich im Mietrecht viel Streit vermeiden!

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr:  9-13 Uhr