Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Willkommen

Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber

Herzlich Willkommen bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte!
Ihr Recht ist unser Auftrag! Als Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufverträge, Verwaltungsrecht Strafrecht, Familien- & Erbrecht, Immobilien-, Miet- & Wohnrecht, Insolvenzen, Betreiben von Forderungen uvm. Erfahren Sie mehr über Ihren Anwalt in Baden.

Suchen

Aktuelles

Grundstücksübergabe im Familienkreis ab 01.06.2014 günstiger!

Nach der am 01.06.2014 in Kraft getretenen Novelle des GrEStG ist es günstiger im Familienkreis Grundstücke zu vererben, zu verschenken und zu verkaufen. Aber: andere unentgeltliche Übergaben werden teurer!

Nach der am 01.06.2014 in Kraft getretenen Novelle des GrEStG ist es günstiger im Familienkreis Grundstücke zu vererben, zu verschenken und zu verkaufen. Aber: andere unentgeltliche Übergaben werden teurer!

Was ändert sich?

Die Änderung des GrEStG sieht vor, bei der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken bzw. Immobilien zu unterscheiden, sondern einzig und allein auf das Kriterium der Familienzugehörigkeit der Beteiligten abzustellen. So wird die Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe von Grundstücken im engen Familienkreis künftig in jedem Fall vom dreifachen Einheitswert berechnet, egal ob das Grundstück verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Bisher galt diese Regelung nur für unentgeltliche Übertragungen. Der begünstigte Steuersatz von 2 % bleibt gleich. Neu ist außerdem, dass neben Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern, Kindern, Enkelkindern und Schwiegerkindern künftig auch Lebensgefährten zu den begünstigten Familienangehörigen zählen.

Damit kommt es zu einer Ersatzregelung für den von einer VfGH-Aufhebung betroffenen Bereich der Bemessung der Grunderwerbsteuer.

Was wird günstiger? Was wird teurer?

Durch die Neuordnung der GrESt-Bemessungsgrundlage kommt es zu einer Verlagerung der Steuerlast (begünstigte Übertragungen im Familienkreis werden insgesamt günstiger, unentgeltliche sonstige Übertragungen teurer), wovon sich der Gesetzgeber in Summe Aufkommensneutralität erhofft.

Übersicht:

-

 In den Fällen von entgeltlichen/unentgeltlichen begünstigten (Familienverband, Anteilsvereinigung) Übertragungen wird der bisherige 3-fache Einheitswert herangezogen.

-

 Bei Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb des Familienverbands (sowie bei Anteilsvereinigung und Umgründungsvorgang) wird ab 1. 1. 2015 der neu ermittelte land- und forstwirtschaftliche Einheitswert herangezogen.

-

 In Fällen anderer unentgeltlicher Übertragungen wird der gemeine Wert herangezogen, der auch für die Grundbucheintragungsgebühr zu ermitteln ist.

 

 

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr:  9-13 Uhr