Eine Motorrad-Beifahrerin wurde von einem Traktor überrollt und zog sich dabei schwerste Verletzungen im Unterleib zu. Die Versicherung wollte das zugesprochene Schmerzengeld nicht bezahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied.
Es trug sich 2010 zu: Eine 52-Jährige war als Beifahrerin auf dem Motorrad ihres Ehemannes unterwegs. Während einem Überholmanöver bog ein Traktorgespann plötzlich links ab und es kam zum Zusammenstoß. Die Frau wurde vom Traktorgespann auf hartem Grund überrollt und zog sich schwerste Verletzungen im Unterleib zu.
Umfang der Verletzungen
Die Verletzungen erstreckten sich über den gesamten Unterbauch, den Beckenbereich, den Genitalbereich und beide Oberschenkel, die Wirbelsäule und es kam weiters zu einem Schlüsselbeinbruch. Die Klägerin erlitt auch ein Schädelhirntrauma mit Gehirnerschütterung. Innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Unfall musste sie sich 22 Operationen unterziehen. Sie verbrachte zwei Monate auf der Intensivstation und zwei Wochen in künstlichem Tiefschlaf. Ihr wurde ein künstlicher Darmausgang gelegt später wieder rückoperiert. Geschlechtsverkehr ist gar nicht mehr oder nur noch unter Schmerzen möglich. Fallweise kommt es Harninkontinenz. Dazu treten chronische Schmerzen, welche nahezu immer vorhanden sind. Trotz der starken Medikamente inklusive Morphium gelingt es nicht, die Schmerzen völlständig zu nehmen. Als Nebenwirkung der Medikamente leidet sie unter einer starken Verstopfung und ist von den Opiaten abhängig. Die Opiate führen auch zu Müdigkeit, Schwindelgefühl und Konzentrationsstörungen. Sie leidet an einer reaktiven Depression sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung.
170.000€ zu viel?
Das Landesgericht sprach der Frau 170.000€ Schmerzengeld zu und das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte dieses Urteil. Die Versicherung des Traktorlenkers war jedoch nur bereit, 110.000€ zu bezahlen. Sie brachte Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein, da sie meinte, das Schmerzengeld sei im Vergleich zu bisherigen Fällen zu hoch bemessen.
Das bisher höchste in Österreich zugesprochene Schmerzengeld beträgt 218.000€ und wurde einem 21-Jährigen zugesprochen, der nach einem Unfall mit einem alkoholisierten Geisterfahrer querschnittgelähmt ist und den Rest seines Lebens künstlich beatmet werden muss.
Im Fall der verunglückten Beifahrerin entschied der OGH, dass das Schmerzengeld im Vergleich zu bisherigen Fällen nicht zu hoch bemessen ist.
Eine Tabelle mit den höchsten zugesprochenen Schmerzengeldern ist hier zu finden.