Handelt es sich bei einem eBook um ein Buch im Sinne des Steuerrechts? Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu beantworten.
Handelt es sich bei einem eBook um ein Buch im Sinne des Steuerrechts? Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gleich in 2 Verfahren (Vertragsverletzungsverfahren) gegen Frankreich und Luxemburg zu beantworten.
Verrückte Bürokratie oder ein wirklicher Unterschied?
Nach der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) und ihrem Anhang III darf ein ermäßigter Steuersatz nur auf die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ erhoben werden. Ein elektronisches Buch benötigt zwar auch einen solchen physischen Träger um gelesen werden zu können, jedoch wird dieser Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert. Daher fällt die Lieferung nicht under Anhang III der Richtlinie.
Die Lieferung elektronischer Bücher gilt als „elektronisch erbrachte Dienstleistung“, worauf ein ermäßigter Umsatzsteuersatz nach der RL 2006/112/EG nicht angewendet werden darf. "Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität erlaubt es nicht, den Geltungsbereich eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auszuweiten, soweit es an einer eindeutigen Bestimmung fehlt.", so der EuGH. Daher ist für eBooks in Österreich eine USt von 20% zu bezahlen, für Bücher nur 10%.
Siehe EuGH 5. 3. 2015, C-479/13 und C-502/13, Kommission v Frankreich und Kommission v Luxemburg