Heutzutage wird vor Gericht und anderen Behörden über so einiges gestritten. In einem Countdown stellen wir Ihnen 3 der wohl skurrilsten Gerichtsurteile und Rechtsstreite vor. Heute auf Platz 2: Ein Rechtsstreit darüber, wer die Urheberrechte an einem von einem Affen geschossenen "Selfie" hat.
Heutzutage wird vor Gericht und anderen Behörden über so einiges gestritten. In einem Countdown stellen wir Ihnen 3 der wohl skurrilsten Gerichtsurteile und Rechtsstreite vor. Heute auf Platz 2: Ein Rechtsstreit darüber, wer die Urheberrechte an einem von einem Affen geschossenen "Selfie" hat.
Der britische Tierfotograf David Slater freute sich sehr über den Erfolg einer Reihe von in Indonesien geschossenen Fotos von Makaken. Das Besondere daran: nicht er selbst drückte auf den Auslöser, sondern eine neugierige Makaken-Dame (am Foto).
Als die „Selfies“ auf Wikipedia und anderen Seiten unter freier Lizenz auftauchten, verlangte Slater, sie zu entfernen. Eine Diskussion brach los und im Dezember 2014 entschied die amerikanische Copyright-Behörde: an nicht von Menschen hergestellten Werken kann kein Urheberrecht erworben werden und die „Monkey-Selfies“ können daher frei genutzt werden.