Wer ist schuld wenn ein Hund einen anderen erschreckt und dadurch das "Frauerl" stürzt?
Der Sachverhalt
Eine 72-jährige Frau war mit dem Hund einer Freundin angeleint spazieren. Als sie am Haus der Beklagten vorbeiging eilte ihr Hund hinaus auf die Straße und bellte den anderen Hund an. Nachdem sich der hinausgelaufene Hund auf den anderen Hund stürzte, machte auch dieser einen Satz, wodurch die Frau mit dem angeleinten Hund zu Sturz kam.
Sie verlangte von der Eigentümerin des hinausgeeilten Hundes ca. 16.000€ an Schadenersatz (Schmerzengeld und Folgekosten durch den Unfall), da der Hund nicht ordnungsgemäß verwahrt war und auf die Straße laufen konnte.
Die Beklagte brachte entgegen, dass die Spaziergängerin mit dem eigenen Hund überfordert war und ihr Hund nicht schuld sei.
Der Rechtsstreit ging bis vor dem OGH (Obersten Gerichtshof).
Die Entscheidung
Der OGH entschied, dass sich beim Unfall eine Gefahr verwirklichte, der die Pflicht zur ordnungsgemäßen Haltung von Tieren entgegen wirken soll. Da die Eigentümerin des hinausgelaufenen Hundes ihr Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt hat und der Hund auf die öffentliche Straße laufen konnte muss sie auch für die Folgen einstehen. Der OGH gab also der Gestürzten recht und sprach ihr den geforderten Schadenersatz zu.