Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Aktuelles

Änderungen bei der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit

Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz sind weitgehende Änderungen im Vertretungsrecht beschlossen worden. Auch bei der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, einem sehr wichtigen Teil der Rechtsordnung für den Rechtsverkehr, kommt es zu Änderungen.

Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz sind weitgehende Änderungen im Vertretungsrecht beschlossen worden. Auch bei der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, einem sehr wichtigen Teil der Rechtsordnung für den Rechtsverkehr, kommt es zu Änderungen.

Zentrale Begriffe im neuen Recht sind "Entscheidungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit".

Die Entscheidungsfähigkeit ersetzt den Begriff der Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Die Entscheidungsfähigkeit hat drei Komponenten (Einsicht, Willensbildung und Entscheidungsfreiheit). Neben der vollen Entscheidungsfähigkeit kennt das Gesetz auch eine geminderte Entscheidungsfähigkeit, die für manche Entscheidungen ausreicht.

Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, sich durch eigenes Handeln zu berechtigen und zu verpflichten. Entscheidungsfähigkeit ist in der Regel eine Vorausssetzung und hat unterschiedliche Ausprägungen, was auch Einfluss auf die Bezeichnung hat (Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Ehefähigkeit usw).

Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. 7. 2018 in Kraft.

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr:  9-13 Uhr

Wir benutzen Cookies und externe Dienste

Wir nutzen Cookies und externe Dienste auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.