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Endstation Barcelona

Eine Pauschalreise (Kreuzfahrt von Miami aus) endete für eine Familie in Barcelona. Sie gingen vor Gericht.

 

Eine Pauschalreise (Kreuzfahrt von Miami aus) endete für eine Familie in Barcelona. Sie gingen vor Gericht.

Der Sachverhalt

Bei dem beklagten Reisebüro buchte der Kläger für sich und vier seiner Familienmitglieder eine Pauschalreise. Der Plan: ein Flug von Wien über Barcelona nach Miami und von dort eine einwöchige Schiffskreuzfahrt. In Barcelona wurde die Weiterreise der Familie jedoch verzögert, da einer ihrer Koffer fehlte. Die Familie wollte auch ohne den Koffer fliegen, aber das ließ das Sicherheitspersonal am Flughafen nicht zu. Als der Koffer gefunden wurde war das Flugzeug nach Miami schon weg. Da der nächste Flug erst zwei Tage später verfügbar gewesen wäre und das Kreuzfahrtschiff dann schon weg gewesen wäre, trat die Familie die Heimreise nach Wien an.

Der Kläger verlangte vom Reisebüro die Rückzahlung des Reisepreises und Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (insgesamt fast 10.000 €)

Das Verfahren bisher

Zunächst wurde der Klage vom Bezirksgericht stattgegeben, da das Verschulden der Fluglinie dem Reisebüro zuzurechnen ist.

Das Reisebüro erhob dagegen jedoch Berufung und hatte damit Erfolg. Ein Verstoß der Beklagten oder der Fluglinie gegen die vertraglichen Verpflichtungen sei laut dem Landesgericht nicht zu erkennen, das Sicherheitspersonal sei diesen nämlich nicht zuzurechnen.

Die Entscheidung

Die Familie wendete sich an den Obersten Gerichtshof (OGH). Laut dem OGH liegt eine „Erfüllungsgehilfenkette“ vor. Daher hat die Beklagte auch für die Gehilfen der Fluglinien zur Registrierung, Sortierung und Beförderung des Reisegepäcks, und auch zum Durchchecken dieses Gepäcks bei einer Zwischenlandung, einzustehen. Die genauen Gründe warum der Koffer fehlte stehen zwar nicht fest, dies geht aber zu Lasten des Reiseveranstalters. Weil der Entlastungsbeweis nicht gelungen ist, dass die Gehilfen die notwendige Sorgfalt bei der Handhabung des Reisegepäcks einhielten, haftet das Reisebüro der Familie. Der OGH gab der Klage statt.

Die gesamte Entscheidung.

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