OGH stärkt Rechte von Stromkunden im Smart Meter-Streit:
Verfahren dürfen jetzt unterbrochen werden, bis der Europäische Gerichtshof zentrale Fragen zu Datenschutz und Wahlfreiheit geklärt hat.
Großartige Neuigkeiten für alle Stromkunden, die sich gegen den Einbau eines Smart Meters zur Wehr setzen oder auf einen gesetzeskonformen Zähler bestehen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bestätigt, dass auch in laufenden Gerichtsverfahren eine Unterbrechung möglich ist – und zwar sowohl für klagende als auch für beklagte Endverbraucher.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie derzeit in einem Rechtsstreit mit Ihrem Netzbetreiber stehen – etwa weil Sie den Austausch Ihres Stromzählers verweigert haben – kann Ihr Verfahren vorübergehend unterbrochen werden. Diese Unterbrechung gilt so lange, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheidenden Fragen rund um Datenschutz, Wahlfreiheit und die Vereinbarkeit österreichischer Vorschriften mit EU-Recht Stellung genommen hat.
Bereits im Frühjahr hat der OGH eine Unterbrechung in einem Verfahren bestätigt, in dem ein Verbraucher selbst aktiv geklagt hatte. Mit dem aktuellen Beschluss vom 7. Mai 2025 wurde klargestellt: Auch wenn der Verbraucher beklagt wurde – also selbst nicht geklagt hat –, ist eine Unterbrechung zulässig. Damit sind beide Fallgruppen (aktive und passive Verfahren) abgedeckt.
Warum ist das so wichtig?
Derzeit ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob die österreichischen Vorschriften zum Pflicht-Einbau von Smart Metern mit dem EU-Recht übereinstimmen.Diese Fragen werden aktuell vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Erst wenn dazu Klarheit herrscht, kann sinnvoll entschieden werden, ob weitere Beweise notwendig sind oder ob sich das gesamte Verfahren womöglich erübrigt.
Für Sie als Stromkunde bedeutet das: Sie können Ihr Verfahren ruhen lassen, anstatt sich in eine unsichere rechtliche Auseinandersetzung hineinzubegeben. Gleichzeitig gewinnen Sie Zeit, während wichtige europäische Grundsatzfragen geklärt werden
Haben Sie Fragen dazu oder möchten wissen, ob auch Ihr Verfahren betroffen ist?
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