Eine Wanderin wurde im Wald von einem gefällten Baum getroffen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu entscheiden, ob der Forstarbeiter schuldhaft gehandelt hat.
Eine Wanderin wurde im Wald von einem gefällten Baum getroffen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu entscheiden, ob der Forstarbeiter schuldhaft gehandelt hat.
Der Sachverhalt
Eine Wanderin war auf einem markierten Wanderweg unterwegs. Plötzlich wurde sie von einem Baum getroffen und verletzte sich schwer.
Ein Forstarbeiter unterließ es, eine Warntafel aufzustellen, obwohl der Baum auf den Wanderweg fallen sollte. Er unterließ außerdem die Überwachung des Gefahrenbereichs durch einen Kontrollblick vor Setzen des Schnitts und auch den Warnruf („Achtung, Baum fällt“).
Die Wanderin war auf dem markierten und nicht wegen der Forstarbeiten gesperrten Weg unterwegs. Sie nahm zwar ein Motorsägengeräusch war, ordnete das allerdings einem anderen Ort zu und ging auf dem Wanderweg weiter. Das Gelände war teilweise nicht oder nur schlecht einsehbar. Sie ging weiter ohne sich der Herkunft des Motorengeräusches zu vergewissern.
Die Wanderin klagte den Forstarbeiter auf 40.000€ Schadenersatz und bekamt zunächst auch Recht. Der Forstarbeiter wendete sich jedoch gegen den Ersatzanspruch der Klägerin, weil ihn kein grobes Verschulden und die Klägerin ein Mitverschulden treffen würde. Die Sache ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH).
Die Entscheidung
Mangels Hinweises auf die Forstarbeiten durfte die Klägerin davon ausgehen, den Wanderweg gefahrlos benützen zu können. Aufgrund des wahrnehmbaren Sägegeräusches musste sie noch nicht zwingend auf das Fällen eines Baums schließen, weil Sägegeräusche auch bei sonstigen Holzarbeiten entstehen.
Unterlässt es ein Forstarbeiter, auf einem markierten Wanderweg eine Warntafel aufzustellen, überwacht er den Gefahrenbereich nicht zumindest durch einen Kontrollblick und unterlässt er auch einen Warnruf, so handelt er grob sorgfaltswidrig.
Der OGH bestätigte, dass den Beklagten ein schweres Verschulden und die Klägerin kein Mitverschulden trifft. Das Urteil des Berufungsgerichts wurde bestätigt und der Forstarbeiter zu Schadenersatz verurteilt.