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Unfallversicherung: Stress als Unfall?

Der Erdgasgeruch nach einem Leck, versetzte einen Mann in eine derartige Stressreaktion, sodass er einen „blutigen Schlaganfall“ erlitt (Invalidität 100%). Muss die private Unfallversicherung zahlen?

Der Erdgasgeruch nach einem Leck, versetzte einen Mann in eine derartige Stressreaktion, sodass er einen „blutigen Schlaganfall“ erlitt (Invalidität 100%). Muss die private Unfallversicherung zahlen?

Der aktuelle Fall

Ein Mann bohrte irrtümlich eine Gasleistung an. Durch das ausströmende Erdgas erlitt er weder eine Sauerstoffunterversorgung noch eine andere organische Schädigung. Der Gasgeruch versetzte ihn aber wegen der Explosionsgefahr und der Notwendigkeit, schnell Hilfe zu holen, in großen Stress. Er hatte eine derartige Stressreaktion, dass er einen „blutigen Schlaganfall“ erlitt und nun zu 100 % dauernd invalid ist.

Die Versicherungsbedingungen

Nach den zu Grunde liegenden Bedingungen für die Unfallversicherung liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Eine saftige Forderung

Er verlangte von seiner privaten Unfallversicherung insgesamt 601.000 €. Nachdem die Versicherung nicht zahlen wollte klagte er.

Das Verfahren bisher

Das Erst- und Zweitgericht gaben der Klage auf Leistungen aus der privaten Unfallversicherung statt. Die Versicherung wendete sich jedoch an den Obersten Gerichtshof (OGH), der das letzte Wort in der Sache hatte.

Die Entscheidung

Der Unfallbegriff setzt grundsätzlich eine zumindest geringfügige Verletzung bzw eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Versicherten voraus. Werden äußere Ereignisse vom Versicherten bloß sinnlich wahrgenommen, dann liegt kein Unfall vor. Folgen einer bloßen Stress- und Angstreaktion sind in der Unfallversicherung nicht versichert.

Der Gasaustritt selbst hatte keine körperlichen Auswirkungen auf den Kläger. Vielmehr wurden die gesundheitlichen Schäden allein durch psychische, rein innerkörperliche Reaktionen auf ein sinnlich wahrgenommenes Geschehen ausgelöst. Der Oberste Gerichtshof wies daher die Klage ab und die private Unfallversicherung muss nicht zahlen.

Die gesamte Entscheidung.

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